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Mitnahme von Kindern im Segelflugzeug

 
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tauchprofi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.07.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 07:57    Titel: Mitnahme von Kindern im Segelflugzeug Antworten mit Zitat

Ich habe zur Zeit ein Problem mit einem uneinsichtigen Segelflugpiloten.

In unserem Vereinsdoppelsitzer nimmt er seine Lebensgefährtin + deren Sohn ca. 4 Jahre alt auf dem Schoß der Mutter auf dem hinteren Sitz mit. Für das Kind ist kein eigenes Gurthaltesystem vorhanden. Es wird von der Mutter gehalten. Der Knüppel ist ausgebaut. Das zulässige Gesamtgewicht ist nicht überschritten.

Ich halte diese Aktion für das Kind in Falle einer harten Landung oder starker Böen für sehr gefährlich.

Trotz meiner Empfehlung als diensthabender Fluglehrer dies nicht zu tun,startet der Pilot.
Auch andere aktive Piloten und der Vorstand empfehlen ihm dies zu unterlassen....erfolglos.

An diesem Tage herschte bis in die Abendstunden eine sehr bockige Wetterlage, die Luft war durch die örtlichen Gegebenheiten und Windrichtung sehr stark verwirbelt. Der Flug verlief gott sei Dank ohne Probleme.

Leider kann ich keinen § zu dieser Problematik im Luftrecht finden.

Ist die Mitnahme des Kindes auf dem Schoße der Mutter überhaupt zulässig`?

Kann ich als Fluglehrer am Platz bei einem evtl. Unfall mit in die Verantwortung gezogen werden?

Ich appeliere seit einem Jahr erfolglos an die Vernunft des Piloten das zu unterlassen!



Mike
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ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mike,

Du kannst dies leider nicht unterbinden oder verbieten, es sei denn die Vereinssatzung untersagt so etwas ausdrücklich aus Sicherheitsgründen!

Zitat:
Ist die Mitnahme des Kindes auf dem Schoße der Mutter überhaupt zulässig`?
Ja, siehe unten!

Einziger Ansatzpunkt ist das Alter des Kindes:
Zitat:
(...) seine Lebensgefährtin + deren Sohn ca. 4 Jahre alt (...)

Du musst klären wie alt das Kind wirklich ist, denn danach bestimmt sich nach u.g. Auflistung, was möglich und zulässig ist.
Ist das Kind tatsächlich 4 Jahre, dann gehts nicht!
Ist es maximal 2 Jahre alt, dann gehts

Zitat:
Kann ich als Fluglehrer am Platz bei einem evtl. Unfall mit in die Verantwortung gezogen werden?

Nein, wenn der Pilot eine gültige Lizenz hat! Flugschüler im Alleinflug dürfen sowieso keine Passagiere mitnehmen! Auch als Flugleiter kannst Du den Start nicht verbieten!
Du könntest maximal eine Verstoßmeldung an die zuständige Landesluftfahrtbehörde senden, denn ein Verstoß gegen §19 LuftBO ist z.B. das Nichtbefolgen von §24 Abs.1 Satz 1 LuftBO i.V.m. §57 LuftBO "Ordnungswidrigkeiten".

Geregelt ist dies alles in der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO)
Für Deinen speziellen Fall gilt §19 Abs. 1, Nr. 1. Satz 1:
Zitat:
§ 19 "Ergänzungsausrüstung, die durch den Verwendungszweck erforderlich ist"

(1) Luftfahrzeuge, die für die Beförderung von Personen oder Sachen verwendet werden, müssen ausgerüstet sein mit:

1. Einem Sitz für jede Person und einem Anschnallgurt für jeden Sitz; zwei Kinder mit einem Höchstalter bis zu zwei Jahren oder ein Kind mit einem Höchstalter bis zu zwei Jahren und ein Erwachsener können auf einem Sitz untergebracht werden; in Flugzeugen, die nicht in der Lufttüchtigkeitsgruppe Verkehrsflugzeuge zugelassen sind, und sonstigen Luftfahrzeugen mit einem höchstzulässigen Fluggewicht bis zu 5.700 kg können zwei Kinder mit einem Höchstalter bis zu 10 Jahren auf einem Sitz untergebracht werden, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird; Freiballone sind von den Vorschriften dieser Nummer ausgenommen;

2. Einrichtungen, Sicherheits- und Rettungsgeräten zum Schutz der Insassen in Notlagen und bei Unfällen;

3. Einrichtungen und Geräten mit Ausnahme der Luftsportgeräte, die es ermöglichen, den Insassen Verhaltensmaßregeln zu erteilen;

4. Einrichtungen, die zur Sicherung der beförderten Sachen erforderlich sind.

(2) Luftfahrzeuge, die für Luftarbeit verwendet werden, müssen mit Geräten und Einrichtungen, die eine sichere Durchführung der Arbeitsflüge ermöglichen, ausgerüstet sein. Bei Flügen zum Absetzen von Fallschirmspringern kann der Kabinenboden des Luftfahrzeugs als Sitzfläche benutzt werden, soweit dies nach den Festlegungen im Flughandbuch zulässig ist. Auch in diesem Fall muß ein Anschnallgurt für jeden Fallschirmspringer an seinem Sitzplatz vorhanden sein.

Achtung!
Diese Möglichkeit entbindet den verantwortlichen Piloten (=PIC) nicht davon, am Flugtag zu den dann herrschenden Bedingungen (Wetter, Temperatur, Wind, Bahnzustand etc.) gemäß §3a LuftVO "Flugvorbereitung", zu prüfen, ob ein Flug mit dieser Konstellation / Beladung gemäß dem Flugbetriebshandbuch zulässig und sicher durchführbar ist.
Im Übrigen gilt natürlich auch §122 Abs.1 LuftPersV "Mitnahme von Passagieren".

Auch wenn das Gesetz solche Kombinationen zulässt, obliegt es immer dem PIC, zu entscheiden ob er dies tut oder nicht.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich diese Möglichkeiten auch schon genutzt habe, aber ich habe Sie aufgrund der Wetterbedingungen auch schon abgelehnt!
_________________
Grüße,
Thomas

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Zuletzt bearbeitet von ATCler am 19.07.06, 12:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Luftfahrer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

... sehe ich anders!

Tauchprofi Mike schreibt, dass das Kind 4 Jahre alt ist. Die von ATCler angezogene LuftBO setzt das Höchstalter der Kinder auf dem Schoss mit 2 Jahren fest. 10 Jahre Höchstalter gelten für den Fall, dass zwei Kinder sich einen Sitz teilen. Das ist hier jedoch nicht der Fall. Insofern liegt ein Verstoss gegen §19 Abs. 1, Nr. 1. Satz 1 LuftBO vor.
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ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Luftfahrer,

ich habe meinen Beitrag bzgl. des ALtern nochmals ergänzt um es deutlicher zu machen.
Dein Zitat:
Zitat:
Tauchprofi Mike schreibt, dass das Kind 4 Jahre alt ist.

Nein, schreibt er eben nicht! Er schrieb, das Kind sei ca. 4 Jahre alt, also er weiß es nicht genau...!!

Ich habe deshalb gesagt:
Zitat:
Einziger Ansatzpunkt ist das Alter des Kindes:
Zitat:
(...) seine Lebensgefährtin + deren Sohn ca. 4 Jahre alt (...)

Du musst klären wie alt das Kind wirklich ist, denn danach bestimmt sich nach u.g. Auflistung, was möglich und zulässig ist.
Ist das Kind tatsächlich 4 Jahre, dann gehts nicht!
Ist es maximal 2 Jahre alt, dann gehts!


Ein Verstoß nach §19 ist im Übrigen leider nicht OWI-bewährt, wenn man sich mal §57 LuftBO anschaut. Hier müßte man sich also anders behelfen. Siehe ebenfalls mein Posting!
_________________
Grüße,
Thomas

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tauchprofi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.07.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 15:03    Titel: Vielen Dank! Antworten mit Zitat

Hallo Thomas,

herzlichen Dank für Deine Ausführungen die mich auf alle Fälle etwas weitergebracht haben.

Das Kind ist auf alle Fälle älter als 2 und jünger als 10 Jahre.


Gruß Mike
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Luftfahrer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 21.07.06, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

@ATCler:

Nichts für ungut, aber ob ein Kind näher am Alter von 4 Jahren oder näher an 2 Jahren liegt, kann man vmtl. ganz gut einschätzen. Und ob der von Tauchprofi geschilderte Vorgang mit Bussgeld bewehrt ist oder eine Straftat darstellt oder keines von beiden, ist für mich auch erst einmal unerheblich, denn spätestens im Falle eines Falles werden sich die Gerichte damit auseinander setzen, Stcihwort: Haftpflicht bzw. Obliegenheitsverletzung.

Idee Trotzdem vielen Dank für Deine Ausführungen, sie machen 'niemanden dümmer'! Idee
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