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Hallo,
kann jemand, der in einem PKH Antrag (Antrag auf Prozesskostenbeihilfe) falsche finanzielle Angaben macht, mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. ?
Wie nennt sich sowas im Strafrecht. ? (Betrug, Vortäuschung falscher Tatsachen ??)
"...ist ja auch ein sehr kompliziertes Formular... "
Und der Anwalt, der die PKH-Unterlagen dem Gericht zureicht, kennt sich damit wohl auch nicht aus?
Bisher habe ich nur miterleben dürfen, daß aufgrund falscher Angaben PKH wieder entzogen wurde. Strafrechtlich ist allerdings nichts passiert. (Der Richer lädt sich doch nicht gern selbst mehr Arbeit auf, als unbedingt nötig ist.)
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