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Hallo
In den sommermonaten wollen wir in unserem Garten einen Sichschutz in der Höhe von 1,5M. an unserer Grundstücksgrenze anbringen.
Unsere Nachbarn haben die Angewohnheit und ständig zu beobachten was durch diesen sichtschutz verhindert werden soll.
Wir wohnen in Beaden-Württemberg, im Baurecht konnte ich weder den Begriff Sichtschutz noch Zaun noch ein ähnlichen Begriff finden.
Der Grundstücksgrenze ist weniger als 1,5 Meter vom Fenster unserer Nachbarn entfernt, da deren Haus sehr dicht an unser Grundstück gebaut wurde, dennoch schließt der Sichtschutz in der Höhe der Fenstersimsen des Nachbarn ab, wodurch keine Beinträchtigung der Fenster besteht.
Fragen Sie beim Bauamt nach. Es muss nicht in der Bauordnung stehen, dies kan regional unterschiedlich geregelt sein. Sichtzäune sind auch Baulichkeiten
Sie sollten sich zum einen erkundigen, ob es örtliche Vorschriften über solche Anlagen gibt. Dann ist noch das Nachbarrechtsgesetz von Bedeutung. Sichtschutz als "geschlossene Einfriedigung" dürfte mit 1,50 m Höhe nach dem Nachbarrecht okay sein.
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