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Bauantrag - Bauvoranfrage ?!

 
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mr_junior
Gast





BeitragVerfasst am: 05.12.04, 12:00    Titel: Bauantrag - Bauvoranfrage ?! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

mein Nachbar hatte schon zwei mal ein Bauantrag für ein Café/Restaurant gestellt, beide male ist dies abgeleht worden, weil zu groß, keine parkplätze nachweisbar und das (500-Seelen)-Dorf schon zwei Restaurants hat. (Er hat bis jetzt nur eine Wiese, auf der ganz früher - 1968 - mal ein Café gebaut werden sollte, in Verbindung mit dem Hotel nebendran, was aber nun auch kein Hotel mehr, sondern Ferienwohnungen). Allerdings kann er inzwischen ausreichend Parkplätze nachweisen und wenn er das jetzt kleiner bauen will, wie früher, hat er wohl (leider) ganz gute Karten...

Der Kerl stellt nämlich jetzt eine "Bauvoranfrage". Hier würde mich einfach mal interessieren, was das ist, wo die Unterschiede zum Bauantrag liegen und wie man dem am besten entgegensprechen kann - das wird kommenden Mittwoch in der Ortschaftsratssitzung hier besprochen... was könnte ich dagegen sagen?

Und was ist überhaupt eine Bauvoranfrage?!

Danke schonmal, viele Grüße

Ralf
--
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DMuck
Gast





BeitragVerfasst am: 05.12.04, 14:43    Titel: Bauantrag - Bauvoranfrage ?! Antworten mit Zitat

Mit einer Bauvoranfrage wird eigentlich nur die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens erkundet. Sie ist in manchen Bundesländern formlos, in anderen gibt es spezielle Formulare. Für eine Bauvoranfrage braucht es keinen Architekten, die kann ein potenzieller Bauherr selbst an die zuständige Gemeinde richten. Die Antwort auf eine Bauvoranfrage hat keine allzu große Verbindlichkeit, ins Detail geht es erst bei einem Bauantrag.
Liegt ein rechtskrädtiger Bebauungsplan vor, kann man sich eine Bauvoranfrage sparen, man richtet sich mit seinem Bauantrag eben nach diesem Bebauungsplan bzw. beantragt entsprechend notwendige Befreiungen.

Wenn du in deinem Fall als Nachbar "Betroffener" einer Bauvoranfrage bist, kannst du in der kommenden Ortschaftsratssitzung dazu garnix sagen, alldieweil du bei diesem Thema als Kommunalvertreter aus der Sitzung raus musst (der Antragsteller übrigens auch).

Gruß, DMuck
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.12.04, 15:31    Titel: Re: Bauantrag - Bauvoranfrage ?! Antworten mit Zitat

Erich Bauer hat folgendes geschrieben::
DMuck hat folgendes geschrieben::

Die Antwort auf eine Bauvoranfrage hat keine allzu große Verbindlichkeit, ins Detail geht es erst bei einem Bauantrag.


Das ist leider falsch. In den meisten ist Ländern der Bauvorbescheid ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung. Seine Regelungen stehen, wenn er bestandkräftig geworden ist, im anschließenden Baugenehmigungsverfahren nicht mehr zur Diskussion.


Nun ja, eine Bauvoranfrage ist ein vereinfachter Verwaltungsakt, mit dem die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens erfragt werden kann. Sie hat nicht die Verbindlichkeit einer Baugenehmigung und ersetzt diese auch nicht.


Der künftige Bauherr kann sich dennoch sicher sein, dass sein Grundstück bei einem positiven Vorbescheid bebaut werden kann, weil die Behörde grundsätzlich an ihn gebunden ist.[/b]
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.12.04, 18:59    Titel: Re: Bauantrag - Bauvoranfrage ?! Antworten mit Zitat

Erich Bauer hat folgendes geschrieben::

Widerspruch:
Der Bauvorbescheid hat die gleiche Verbindlichkeit.
Er hat nur nicht die gleichen Wirkungen.

Na gut, ein verbindlicher Bauvorbescheid muss von der zuständigen Baurechtsbehörde stammen; in diesem Fall wird er von den Gerichten auch als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung eingestuft.
Kommt ein Bescheid auf eine Bauvoranfrage vom Kreisbaumeister, vom Bürgermeisteroder auch vom Ortschaftsrat, so hat er keinerlei verbindliche Wirkung.

Dem OP geht es wahrscheinlich darum, inwieweit er rechtzeitig auf die Bauvoranfrage seines Nachbarn reagieren kann. Berührt das Bauvorhaben keine nachbarschützenden Vorschriften des Baurechts, ist seine nachbarliche Stellungnahme zu Bauvoranfrage nicht erforderlich und wird dementsprechend auch nicht eingeholt werden.

Gruß, DMuck
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