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prinzessin_bg noch neu hier
Anmeldungsdatum: 14.06.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 14.06.06, 21:36 Titel: HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! |
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Hallo,
A hat aus China ware importiert (Markenkleidung) wobei B seriös wirkte und eine offizielle Web-Site besitzt, und uns Original-Ware versprochen hat bzw. angeboten hat. Dies hat er uns GARANTIERT!!!!!
Nun ist die Ware beim Zoll beschalgtnahmt worden, nach tel. Rücksprache wurde A mitgeteilt, das es sich um plagiate (Fälschungen) handelt. Weitere Infos habe A bisher nicht bekommen.
A hat die Ware schließlich als Original mit Rechnung gekauft.
Was kann da auf A zukommen??? Hat A sich unbewusst strafbar gemacht??
Bitte um SCHNELLE Antwort ;O((
Gruß prinzessin_bg
Zuletzt bearbeitet von prinzessin_bg am 14.06.06, 21:46, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Linus Cornell FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.01.2005 Beiträge: 493 Wohnort: im hohen Norden
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Verfasst am: 14.06.06, 21:44 Titel: Re: HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! |
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prinzessin_bg hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
habe aus China ware importiert (Markenkleidung) wobei der Lieferant seriös wirkte und eine offizielle Web-Site besitzt, und uns Original-Ware versprochen hat bzw. angeboten hat. Dies hat er uns GARANTIERT!!!!!
Nun ist die Ware beim Zoll beschalgtnahmt worden, nach tel. Rücksprache wurde uns mitgeteilt, das es sich um plagiate (Fälschungen) handelt. Weitere Infos haben wir bisher nicht bekommen.
Wir haben die Ware schließlich als Original mit Rechnung gekauft.
Was kann da auf uns zukommen??? Haben wir uns unbewusst strafbar gemacht??
Bitte um SCHNELLE Antwort ;O((
Gruß prinzessin_bg |
Super Betreffzeile. Reizt unbedingt zum Lesen. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 15.06.06, 00:39 Titel: |
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... und zum Antworten ...
... NOT! _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 15.06.06, 02:39 Titel: |
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Dann verstecken wir den Fall doch einfach im internationalen Recht, da findet ihn keiner wieder... Nein, im Ernst, da es um Warenimport geht, dürfte er da besser aufgehoben sein.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 15.06.06, 09:11 Titel: |
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Ist Markenkleidung aus China nicht auch ein Paradoxon? |
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prinzessin_bg noch neu hier
Anmeldungsdatum: 14.06.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 15.06.06, 10:41 Titel: HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! HILFE! |
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Hallo Leute, kann mir denn niemand sagen, was da passieren kann? Sowas passiert mir zum ersten mal und ich mache echt sehr große sorgen.
Ich kenne mich mit solchen sachen nicht aus, weiss auch nicht was passieren wird oder kann.
[/i] |
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Toph FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 2424 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 15.06.06, 12:22 Titel: |
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Lies mal diesen Thread http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=66414
Ansonsten den Beitrag bitte den Forenregeln anpassen. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05 |
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SR73 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.01.2006 Beiträge: 186 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 19.07.06, 15:43 Titel: |
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Verstoß gegen das Markenschutzgesetz und Bannbruch (AO) fallen mir spontan ein.
Da es sich um straftaten handelt muß "A" aber nachgewiesen werden, dass er die Ware illegal einführen wollte. An Stelle von A würde ich die Ermittlungsbehörden (Zollfahndungsamt oder dergleichen) unterstützen und diesen details über den Verkäufer, sowie die Art wie das Geschäft zu Stande kam, sagen. _________________ Der o.a. Text spiegelt nur meine Persönliche Meinung wieder. Dies stellt in keinster Weise eine rechtliche Beratung dar, sondern soll nur als evtl. Denkanstoß gelten. |
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RAHelm FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.06.2006 Beiträge: 126
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Verfasst am: 24.07.06, 14:43 Titel: |
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Haben gerade genau so einen Fall durch.
Läuft immer nach dem oben schon zitierten Muster:
- Aufforderung Vernichtung zuzustimmen und strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
- Kosten des Anwalts zu bezahlen.
Meist ist es nicht sinnvoll, sich dagegen zur Wehr zu setzen, da die Ansprüche meist berechtigt sind.
Eine Straftat liegt nicht vor. Es geht meist nur um die zivilrechtlichen Ansprüche.
Im Zweifel von einem Anwalt prüfen lassen. _________________ André Helm
Rechtsanwalt |
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