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Verfasst am: 05.12.04, 19:20 Titel: Wasserbett in Mietwohnung
Hallo,
wie sieht es aus, wenn man ein Wasserbett in die Mietwohnung stellen möchte. Das Wasserbett könnte durch das Gewicht den Fußboden und dadurch die Decke des Mieters unten drunter beschädigen (Risse in der Decke). Oder es tritt urplötzlich Wasser aus. Da ja nicht eine Person den Schaden verursacht, sondern das Wasserbett, wie sieht es dann mit der Versicherung aus? Übernimmt wirklich die Haftpflicht den Schaden, den ein Wasserbett verursacht? Bekam die Mitteilung, daß das Bett den Schaden verursacht, und so es nicht eindeutig ist, daß der Schaden übernommen wird. Kann das nicht so recht glauben.
Der Traum aller Autofahrer wird endlich Wahrheit sage einfach das Auto hat den
Schaden gemacht nicht ich..
Mein Hund hat den armen Postboten gebissen mir doch egal was kann ich dafür
was mein Hund macht..
Meine blöden Kinder haben wieder mal beim Ballspielen die Scheibe von Nachbarn
mit dem Tor verweckselt....egal soll der Nachbar den Schaden von Ball hohlen
Warum überhaupt noch Versicherung zahlen die viel Geld kosten wenn die Sachen
den Schaden verursachen..
Selbst die Mörder können hier noch was lernen sagen einfach die Waffe hat den Mord
begangen nicht ich soll die als Strafe verrosten in Knast
KLARTEXT das Bett ist DEIN EIGENTUM macht es ein Schaden ist es auch DEINE SACHE
hast keine Versicherung darf's Du auch alleine ZAHLEN
Verfasst am: 05.12.04, 20:50 Titel: Re: Wasserbett in Mietwohnung
Durch Wasserbetten (oder zum Beispiel auch Aquarien) entstehende zusätzliche Risiko können Sie gegen eine kleine zusätzliche Prämie üblicherweise in bestehende Haftpflichtversicherungen und Hausratversicherungen mit aufnehmen lassen. Sprechen Sie dazu einfach mal Ihre Versicherung an.
Die Haftpflichtversicherung zahlt dann, wenn Dritten (Vermieter, andere Mieter unter Ihnen) ein Schaden durch das Wasserbett entstehen sollte. Die Hausratversicherung zahlt ggfs. den Schaden an Ihrem Mobiliar, sofern durch ein undichtes Wasserbett Ihre Wohnung unter Wasser gesetzt werden sollte.
liesl hat folgendes geschrieben::
Hallo,
wie sieht es aus, wenn man ein Wasserbett in die Mietwohnung stellen möchte. Das Wasserbett könnte durch das Gewicht den Fußboden und dadurch die Decke des Mieters unten drunter beschädigen (Risse in der Decke). Oder es tritt urplötzlich Wasser aus. Da ja nicht eine Person den Schaden verursacht, sondern das Wasserbett, wie sieht es dann mit der Versicherung aus? Übernimmt wirklich die Haftpflicht den Schaden, den ein Wasserbett verursacht? Bekam die Mitteilung, daß das Bett den Schaden verursacht, und so es nicht eindeutig ist, daß der Schaden übernommen wird. Kann das nicht so recht glauben.
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