Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Falsche Auskunft v. Inkassobüro, wer haftet?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Falsche Auskunft v. Inkassobüro, wer haftet?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Nippi
Gast





BeitragVerfasst am: 05.12.04, 21:38    Titel: Falsche Auskunft v. Inkassobüro, wer haftet? Antworten mit Zitat

Der Fall:

Der Immobilienmakler I holt sich entgeltliche Bonitätsauskübfte vor Vertragsabschluß von Mietverträgen von dem Inkassounternehmen C ein. Im Auftrag einer Vermieterin sucht der I eine neue Mieterin für ein gewerblichen Raum. Anfang Juli dann hat er eine gefunden und holt sich bei C eine Bonitätsauskunft ein. Diese war ok, also keine Eintragungen o.ä. lagen vor. Kurz danach wird der Mietvertrag geschlossen. Nachdem die Mieterin ihre Miete trotz mehrfacher Mahnungen nicht zahlt und auch der I noch seine Courtage zu bekommen hat, fragt er im Oktober erneut bei C nach, ob zwischenzeitlich, also seit der 1. Auskunft, irgendwelche Eintragungen stattgefunden haben. C sagt plötzlich, dass die Mieterin Ende Mai bereits 3 EV's abgegeben hat. Auf die Anfrage seitens des I antwortet C als Stellungnahme, dass das zuständige Amtsgericht technische Probleme hatte und der zuständige Mitarbeiter sich das Leben genommen hatte und eine neue Mitarbeiterin sich erst einarbeiten musste und es demnach zu Verzögerungen kam. Was den Schaden betrifft will C wohl nichts wissen und macht es sich da ziemlich einfach.

Nun die Frage: Muss C trotzdem haften? C war bekannt, dass I im Interesse der Vermieterin und auch um sich selbst zu schützen diese Auskunft einholte, daher war das Schutzinteresse zugunsten Dritten erkennbar für C. Kann sich C einfach damit rausreden, dass dass Amtsgericht technische Probleme hatte? Außerdem muss doch wohl ein Ersatzmitarbeiter zur Verfügung stehen, denn allein duruch Urlaubsanspruch und/oder Krankheit (die auch unvorhergesehen kommt) müsste der reibungslose Ablauf im Schuldnerregister doch gewährleistet sein.

C ist außerdem bekannt, dass es zu keinem Vertrag gekommen wäre wenn I vorher von den 3 EV's gewusst hätte.
Nach oben
Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 05.12.04, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant. Da kommen bei mir Fragen auf wie:

Gibt es für Auskunftsverträge besondere Rechtsgrundsätze, aufgrund derer der Auskunfterteilende für die objektive Richtigkeit seiner Angaben einstehen muss?

Falls nein: Wie soll das Verschulden des C konstruiert werden?

Gibt es eine vertragliche Grundlage, insbesondere AGB, auf deren Grundlage der C die Auskunft erteilt?
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nippi
Gast





BeitragVerfasst am: 05.12.04, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ob es Auskunftsverträge gibt weiß ich leider nicht, ich kann morgen nach den AGB's des C fragen.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.