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Verfasst am: 05.12.04, 21:38 Titel: Falsche Auskunft v. Inkassobüro, wer haftet?
Der Fall:
Der Immobilienmakler I holt sich entgeltliche Bonitätsauskübfte vor Vertragsabschluß von Mietverträgen von dem Inkassounternehmen C ein. Im Auftrag einer Vermieterin sucht der I eine neue Mieterin für ein gewerblichen Raum. Anfang Juli dann hat er eine gefunden und holt sich bei C eine Bonitätsauskunft ein. Diese war ok, also keine Eintragungen o.ä. lagen vor. Kurz danach wird der Mietvertrag geschlossen. Nachdem die Mieterin ihre Miete trotz mehrfacher Mahnungen nicht zahlt und auch der I noch seine Courtage zu bekommen hat, fragt er im Oktober erneut bei C nach, ob zwischenzeitlich, also seit der 1. Auskunft, irgendwelche Eintragungen stattgefunden haben. C sagt plötzlich, dass die Mieterin Ende Mai bereits 3 EV's abgegeben hat. Auf die Anfrage seitens des I antwortet C als Stellungnahme, dass das zuständige Amtsgericht technische Probleme hatte und der zuständige Mitarbeiter sich das Leben genommen hatte und eine neue Mitarbeiterin sich erst einarbeiten musste und es demnach zu Verzögerungen kam. Was den Schaden betrifft will C wohl nichts wissen und macht es sich da ziemlich einfach.
Nun die Frage: Muss C trotzdem haften? C war bekannt, dass I im Interesse der Vermieterin und auch um sich selbst zu schützen diese Auskunft einholte, daher war das Schutzinteresse zugunsten Dritten erkennbar für C. Kann sich C einfach damit rausreden, dass dass Amtsgericht technische Probleme hatte? Außerdem muss doch wohl ein Ersatzmitarbeiter zur Verfügung stehen, denn allein duruch Urlaubsanspruch und/oder Krankheit (die auch unvorhergesehen kommt) müsste der reibungslose Ablauf im Schuldnerregister doch gewährleistet sein.
C ist außerdem bekannt, dass es zu keinem Vertrag gekommen wäre wenn I vorher von den 3 EV's gewusst hätte.
Gibt es für Auskunftsverträge besondere Rechtsgrundsätze, aufgrund derer der Auskunfterteilende für die objektive Richtigkeit seiner Angaben einstehen muss?
Falls nein: Wie soll das Verschulden des C konstruiert werden?
Gibt es eine vertragliche Grundlage, insbesondere AGB, auf deren Grundlage der C die Auskunft erteilt? _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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