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BGB-Banken AGB

 
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ZetPeO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 14:36    Titel: BGB-Banken AGB Antworten mit Zitat

Hallo,


Bin mir nicht sicher ob dies das richtige Forum , ist etwas übergreifend,
da es aber mehr allgemeines Recht betrifft und sich hier mehr Juristen
tummeln passt es hier m.E. schon .

Banken AGB
§ 13 und §19

Laut § 13 AGB hat die Bank das Recht zusätzliche Sicherheiten
einzufordern.
Dies schließt dann nach neuer Rechtsauffassung eine Kündigung
mangels Sicherheiten in aller Regel erst einmal aus.
( selbstverständlich nach erbrachter Verstärkung der Sicherheiten)

Warum hat eigentlich ein Kunde nicht das Recht seine Sicherheiten
ohne Aufforderung durch die Bank zu verstärken.

Wie verträgt sich dies denn mit § 490 BGB.

Fordert die Bank den Kunden auf seine Sicherheiten zu verstärken , droht
ja offensichtlich schon , dass das Darlehen notleidend wird.

Verstärkt der Kunde seine Sicherheiten aber selbst, also ohne jegliche vorherige
Aufforderung der Bank, müsste eine Kündigung somit erst recht ausgeschlossen
sein, schließlich droht der Kredit ja nicht notleidend zu werden, da die Bank
noch nicht aktiv wurde.

Und verträgt sich dies mit Treu und Glauben.

Schließlich steht jeder Kunde in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis
zu seiner Hausbank.


Gruß

ZetPeo
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Aus dem Zivilprozeßrecht ins Bank- und Bürgschaftsrecht verschoben. Dürfte am besten passen. Winken
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 28.07.06, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das etwas in der AGB nicht geregelt ist, bedeutet ja nicht, das es nicht zulässig wäre. Typischerweise hat die Bank nichts dagegen, wenn der Kunde zusätzliche Sicherheiten stellt (Kommt in der Praxis aber eher selten vor Lachen ).

Eine Konstellation, bei der die Bank wegen fehlenden werthaltigen Sicherheiten kündigt, der Kunde diese jedoch anbietet und die Bank diese ablehnt, um kündigen zu können, ist praktisch kaum relevant. Die Bank würde sich ja in´s eigene Fleisch schneiden...

Falls dies doch vorkommen würde, wäre es sicher treuewidrig durch die Bank und die Kündigung hätte keinen Bestand.

Denkbar ist höchstens eine Konstellation, in der der Kunde andere Sicherheiten andienen will, als die Bank haben will.

Beispiel: Der Kunde bietet der Bank an, seine Briefmarkensammlung zu verpfänden, und lehnt dann das Ansinnen der Bank ab, das Guthaben aus seiner LV abzutreten.

Auch wenn die bankenübliche Bewertung beider Sicherheiten gleich wäre, bevorzugt die Bank naturgemäß Sicherheiten, die leicht verwertet werden können (hier die LV).

In einer solchen Konstallation scheint es mir aber auch eher unwahrscheinlich zu sein, dass der Kredit notleidend wird.
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derblacky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Warum hat eigentlich ein Kunde nicht das Recht seine Sicherheiten
ohne Aufforderung durch die Bank zu verstärken.

Wieso sollte das ein Kunde machen? Ich sperr mir als Kunde doch nicht freiwillig meine "Liquiditäten". Die Bank kann ihre Sicherheiten ohne Gründe nicht einfach erhöhen, wenn dadurch einer Überbesicherung entsteht.

Zitat:
Fordert die Bank den Kunden auf seine Sicherheiten zu verstärken , droht
ja offensichtlich schon , dass das Darlehen notleidend wird.


Nein, das ist sicher eher der Fall, wenn die Sicherheiten im Bestand neu bzw. aktuell anderes zu bewerten sind (z.B. Aktiendepot ist aufgrund sinkender Märkte gefallen).

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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