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Verfasst am: 29.07.06, 11:02 Titel: Vertrag als GbR unterschreiben, ohne eine gegründet zu haben
Hallo,
angenommen, A und B möchten mit C einen vertrag unterschreiben. A und B haben Einzelgewerbe, aber noch keine GbR angemeldet. Sie nennen sich selber in dem Vertrag nun die A & B GbR (trotz bisheriger Nichtanmeldung). Die Anmeldung soll nachgeholt werden. A und B und C unterschreiben alle den Vertrag.
Verfasst am: 29.07.06, 19:30 Titel: Re: Vertrag als GbR unterschreiben, ohne eine gegründet zu h
quedlin11 hat folgendes geschrieben::
Ist der Vertrag trotzdem rechtsgültig?
Der Gesellschaftsvertrag ist wirksam zustande gekommen. Die Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrages ist nämlich nicht von einer Gewerbeanmeldung abhängig. Der Grund liegt einfach darin, daß Gesellschaften bürgerlichen Rechts sehr vielgestaltig sein können, insbesondere braucht eine GbR nicht zu einem erwerbswirtschaftlichen Zweck gegründet worden zu sein und somit ein Gewerbe zu betreiben, eine GbR kann auch zu ideellen Zwecken gegründet werden.
Die GbR ist bereits gegründet, zum Zweck des Vertrages.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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