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Hallo,
ich hoffe ich bin hier wirklich richtig unter Erbrecht....!
ich bzw meine Mutter hat folgendes Problem.
Meine Eltern hatten einen Laden und ein Kunde entwickelte sich auch im privat berreich zu einem guten Freund. Meine Mutter bekochte ihn gelegentlich und er war auch oft bei meinen Eltern zuhause, kurzum sie hatten eine sehr freundschaftlihches Verhältnis.
Da meine eltern durch div. Überfälle in einen finaz. Engpass kamen, und der Freund gerne helfen wollte lieh er ihnen die summe von 2500,- DM. Meine Mutter zahlte jede woche 100DM zurück und nach der hälfte etwa sagte der freund das es gut sei, er möchte den rest nicht zurück, schliesslich würde meine Mutter ihn ja auch bekochen und bewirten und er möchte meinen eltern eben auch gerne eine freude machen.
Eineige zeit später kam es nochmal zu einer Leihgabe, die etwas höher ausfieil und meine Mutter zahlte wieder jede woche 100,-€ zurück.
der freund kam jeden tag zu meinen eltern in den laden und als meine Mutter wiedermal seine Reiseunterlagen ausfüllte und ihm wieder geld gab, sagte er das es gut sei, es wäre erledigt und er möchte den Rest Betrag meinen Eltern schenken.
Zwei tage später fuhr er in den Urlaub und starb dort unerwartet an einer Lungenembolie.
Nun hat der Freund aufgeschrieben das er meinen Eltern das geld geliehen hat und die Erben (seine nichten..er hatte keine kinder) fanden eben diese Unterlagen und fordern nunvon meinen Eltern die komplette summer zurück....!
Im Februar 04 kam noch ein schreiben des anwaltes der nichten, mit der Rückforerung der gesammten summe.
Meine Mutter schickte darraufhin ein schreiben an den Anwalt, das sie jeweils gut die hälfte zurückgezahlt habe und den Restbetrag geschnekt bekommen hätte, dafür gäbe es auch einen Zeugen (ein anderer guter Kunde des ladens) danach kam nix mehr.
Kurz danach wurde das geschäft verkauft und der anwalt hatte nur die adresse des ladens .
nun kam letzte wocheplötzlich ein schreiben des Ober Gerichtsvollziehers, er wäre angeblich schon mehrfach da gewesen und hat meine Muitter, die als schuldige eingetragen ist zur Eidesstaatlichen Versicherung geladen, bzw er kommt zu meinen Eltern ins Haus.
Da komme ich aber zum nächsten Problem..
Mein Vater wurde im eigenen Laden opfer eines bewaffneten raubüberfalles und ist seitdem in therapeutischer Behandlung uns stark suizid gefähret.
Das ist auch bescheingt. Wegen dieser suizidgefährdung wurde schon die Zwangsversteierung des Hauses ausgesetzt
wenn der Gerichtsvollzieher dort auftaucht, kann ich bzw meine Mutter uns sehr lebhaft ausmalen was passiert.
Mein vater ist in keiner weise belastungsfähig, reagierte gestern auf einen plattten reifen am auto mit 6 fachem erbrechen innerhalb von 20 minuten und das ist Tagesordnung.
Zudem möchte meine Muitter diese EV nicht abgeben, den sie bekam die restsumme ja geschnekt und hat ja auch rückzahlungen gemacht.
sie bekam aber zwischen schreiben vom Anwalt und dem brief vom OGV zur EV keine andere Post, definitv nicht und sie bekam auch keine Chance sich zu rechtfertigen, es gibt doch einen zeugen der die schenkung mitbekam..! das kann doch irgendwie alles nciht sein.
Es geht hierbei inziwischen um eine summe von 8000€ ,der leihbetrag war mal 7000DM, geschnekt wurden ca 3000DM!
Was nun...?
P.s weiss nicht ob es wichtig ist.
meine mutter ist ebenfalls in therapeutischer behandlung, da auch sie opfer eines Raubüberfalles geworden ist. sie ist auch nicht mehr belastungsfähig und seit einem dreivirtel jahr krankgeschrieben.
sie bekam aber zwischen schreiben vom Anwalt und dem brief vom OGV zur EV keine andere Post, definitv nicht und sie bekam auch keine Chance sich zu rechtfertigen, es gibt doch einen zeugen der die schenkung mitbekam..! das kann doch irgendwie alles nciht sein.
Sie hat definitiv mehrmals Post vom Gericht bekommen! Der Gerichtsvollzieher kommt nicht ohne das ein vollstreckbarer Titel (z.B. Urteil oder Vollstreckungsbescheid) in der Welt ist
Es könnte daran liegen das biem Gericht nur die Laden Adresse vorlag aber der Laden ist Verkauft
So konnte keine Post kommen .
Rufen Sie beim Gerichtsvollzieher an und lassen Sie sich Kopien des Titels und der Zustellungsurkunde zuschicken bzw. -faxen. Aus dieser können Sie ersehen wer die Schreiben entgegengenommen hat, denn es sind definitiv Schreiben zugestellt worden. Wenn alles an eine Adresse gegangen ist mit der Sie nichts zu tun hatten, können Sie Widereinsetzung in den Voherigen Stand beantragen. Das ganze ist in Ihrem Fall allerdings dermaßen kompliziert, da schon Vollstreckungsmaßnahmen laufen, und entsprechend noch weitere Anträge gestellt werden müssen um die Vollstreckung zunächst zu verhindern, dass sie das alleine kaum bewältigen werden können. Wenden Sie sich an einen Anwalt bzw. notfalls an die Rechtsantragstelle an Ihrem örtlichen Amtsgericht (wobei die Sie dort aber nicht beraten dürfen, sondern nur sachgemäße Anträge aufnehmen).
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