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Ich bin zur Zeit ziemlich verunsichert und habe einige Fragen.
Meine Oma, hat bereits vor einiger Zeit für Ihren Sterbefall vorgesorgt und ich kann sehr wohl sagen dass sie es nicht ohne Grund getan hat. Sie hatte alles geplant, Sie hatte eine Erklärung dass Sie nicht künstlich am Leben erhalten werden will, dass Sie Anonym Beigesetzt werden möchte, ja sogar Ihre eigene Todesanzeige hatte Sie bereits angefertigt.
Des Weiteren hatte Sie eine Betreuerin welche sämtliche Vollmachten bekam und welche im Testament ebenso als Alleinerbin eingesetzt wurde.
Nun kam meine Oma vor einiger Zeit ins Krankenhaus und musste nach OP Intensiv betreut werden. Die Betreuerin war der Meinung dass niemand zum Besuch kommen solle…
(habe mich jedoch nicht daran gehalten)
Nachdem meine Oma wieder aus dem Krankenhaus entlassen wurde, fuhr Ihre Betreuerin erst einmal für 2 Wochen in Urlaub und nahm sämtliche Unterlagen mit.
5 Wochen später erlitt meine Oma einen Schlaganfall und es wurde ziemlich schnell klar dass Sie sich davon nicht erholen wird. Dieses Mal hatte ich jedoch Ihre Erlaubnis Sie Besuchen zu dürfen. 2 Woche später fuhr die Betreuerin erneut für 5 Tage in Urlaub, in dieser Zeit verstarb meine Oma.
Die Todesanzeige war nicht die die mir einst gezeigt wurde, auf mein Nachfragen wurde lamentiert man wüsste nichts davon. Des Weiteren habe die Betreuerin alle Gegenstände aus der Wohnung entfernt die Ihr Wichtig erschienen. Nun ist Sie erst einmal wieder in Urlaub gefahren, dieses Mal für 2 Wochen.
Vom Grundgedanken her, ist die Betreuerin Alleinerbe und verteilt dann im Sinne meiner Oma. Ich habe eigentlich keine Angst zu kurz zu kommen, aber ich mache mir Mittlerweile ernsthaft Sorgen ob da alles so mit Rechten Dingen zugeht.
Welche Möglichkeiten/Rechte habe ich hier?
Muss die Betreuerin nicht ohnehin alles Offenlegen?
falls Kinder Deiner Oma nicht mehr leben, könnte ein Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB bestehen. Dieser Anspruch richtet sich gegen die Erbin (Betreuerin) .
Die Erbin braucht nichts zu verteilen, wenn Deine Oma nicht entsprechende Vermächtnisse ausgesetzt hat. Es kommt hier auf den Inhalt des testamentes an. Ist der Dir bekannt?
HInsichtlich des Pflichtteilsanspruchs hast Du einen Anspruch auf Auskunft über den Umfang des Erbes gegen die Erbin. Die Auskunft ist mit Belegen zu versehen.
Du solltest Deine Ansprüche gegenüber der Betreuerin geltend machen, ansonsten ist nachher nichts mehr da.
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