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Verfasst am: 24.07.06, 13:45 Titel: Rechtliche Defintion von Religion?
Hallo,
in unserer Verfassung ist ja die Religionsfreiheit verankert.
Wie ist aber Religion definiert?
Welche Moeglichkeiten haette der Staat, wenn Kriminelle eines Tages anfangen(oder angefangen haben), zu ihren Aktivitaeten passende Religionen zu erfinden, mit dem Ziel eine Strafverfolgung zu erschweren?
Als Idee, eine Religionsgemeinschaft koennte ja behaupten, dass irdisches und jenseitiges Glueck nur durch Laeuterung des Koerpers und der Seele mit Drogen moeglich ist. Offiziell wuerde die Religionsgemeinschaft zwar die Praktizierung des Glaubens mit in Deutschland illegalen Drogen ablehnen, aber sie wuerden sich um eine legalisierung bemuehen, wuerden ihren "einfachen" Anhaengern den Kontakt mit den "Geweihten" erlauben, die bereits wissen wie und wo sie schnell Drogen beschaffen koennen, sobald diese legalisiert werden.
Desweiteren wuerden natuerlich Pilgerreisen in Laender organisiert, in denen die Glaeubigen mehr von den zur Erloesung notwendigen Drogen legal konsumieren und kaufen koennen.
Desweiteren wuerde diese Religion ihre Mitlieder darin unterweisen, wie sie sich verhalten muessen, damit sie an Grenzen oder sonstigen Kontrollen nicht auffallen und nicht durchsucht werden und so grausamer Diskriminierung ausgesetzt waeren. Desweiteren wuerde darueber informiert, wie man Drogenhunde und -geraete am besten taeuscht, damit man nicht, wegen unvermeidbarer minimaler Drogenreste von Pilgerreisen, erwischt und verhaftet wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche "Religion" von der Justiz toleriert wuerde, aber was koennte rechtlich getan werden?
Eine Religion erfinden?? Es hört sich nach einer Sekte an, deren kriminelles Handeln wohl kaum in den Schutzbereich des Art. 4 GG fallen dürfte. _________________ Silent leges inter arma
In der Regel wird die Definition von Religion auf die Menschenrechtserklärung der UNO abgestellt.
Artikel 4 ist schrankenlos und kann nur durch eine Grundrechtskollision eingeschränkt werden. Artikel 4 ist ein Freiheitsrecht und ist eben schlecht einzuschränken.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 25.07.06, 00:08 Titel:
Es müßte sich doch unter den Tausenden von Verfassungsbeschwerden der letzten Jahrzehnte eine exemplarische finden lassen, bei der schon mal ein "Schlaukopf" versucht hat, z.B. seine Steuerzahlungsverweigerung unter dem Deckmantel seiner eigenen "Religion" durchzubringen. Natürlich erfolglos. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Eine Religion erfinden?? Es hört sich nach einer Sekte an, deren kriminelles Handeln wohl kaum in den Schutzbereich des Art. 4 GG fallen dürfte.
Sekte? Religion? Was ist der Unterschied?
Wenn Sekte eine Religion ist, deren Lehre kriminelles Handeln erlaubt oder gar foerdert, dann besteht die Gefahr, das nur wenig Religionen uebrigbleiben, denn viele machen sich des Betruges schuldig.("Du must mir Geld geben, sonst wird dir schlimmes widerfahren.")
Wir befinden uns auf dem Gebiet einer sehr schweren Abgrenzungsproblematik. Eine Sekte charakterisiert sich durch klare autoritäre Strukturen, an deren Ende ein "Führer“ steht. Mitglieder müssen sich an bestimmte Regeln halten und ihr Leben diesen Regeln angleichen, wobei dieser Umfang weit größer ist, als sie es bei Religionen finden. So haben sie in Sekten keine Meinungsfreiheit, oder wenn man sog. satanistische Sekten betrachtet kein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Auch ihr Privatleben wird der Ideologie der Sekte angepasst, so verzichten sie bspw. auf Geld und bestimmtes Eigentum. Innerhalb ihrer Struktur, können sie durch Geld, einer besonders einflussreichen Position oder ähnlichen Vorteilen, in der Hierarchie aufsteigen.
Gehören Sie bspw. dem Islam an, so werden keine Ihrer Grundrechte eingeschränkt und Sie können selbst entscheiden, mit wem Sie über was reden, oder wofür Sie ihr Geld ausgeben etc.
Ich würde dieses Thema gerne vertiefen doch bin ich leider jetzt kurz angebunden. _________________ Silent leges inter arma
jajosch hat gut dargestellt wie der Begriff Sekte inzwischen im Sprachgebrauch negativ behaftet ist aber ursprünglich bezeichnet dieser Begriff lediglich eine Abspaltung von einer bestehenden Religion. Das Christentum spaltete sich z.B. ursprünglich vom Judentum ab und war somit eine Sekte.
Das ganze ist aber besser in der Wikipedia erklärt
Von Sekten abzugrenzen sind Psychogruppen, welche ihre Mitglieder z.B. mit psychischen Tricks manipulieren / kontrollieren. Mit Sekte hat das aber eigentlich gar nichts zu tun, der Begriff wird nur falsch synonym verwendet.
Den Punkt musste ich einfach klarstellen, sorry. _________________ *** *** ***
Meine postings spiegeln lediglich meine Meinung zu den laut Forenregeln fiktiven Fallbeispielen wider.
*** *** ***
"Es ist stets von Übel, wenn politischen Erwägungen gestattet wird, die Planung von Operationen zu beeinflussen."
Das war mir zu umfangreich. Aber natürlich, Sie haben recht. Man könnte mit diesem Thema gerne Seiten füllen, doch dazu bin ich momentan zu träge _________________ Silent leges inter arma
staatsrechtlich gibt es in dieser Beziehung keinen Unterschied zwischen Kirche und anderen religiösen Organisationsformen."
Ist also irrelevant, wie man das Ding nennt.
Das hiesse aber ueberspitzt formuliert, dass ersteinmal die christliche Religion(Christus ist der Erloeser, habt euch alle lieb) genauso wenig staatlicherseits eingeschraenkt werden darf wie die hypothetische carnsche Religion(Carn ist der Erloeser, habt ihn alle lieb).
Was kann der Staat nun gegen die Religion an sich machen sofern "habt ihn alle lieb" allgemein als "gebt ihm all euer Geld" interpretiert wird?
Kann sie verboten werden?
(Nebenthema:
"Gehören Sie bspw. dem Islam an, so werden keine Ihrer Grundrechte eingeschränkt und Sie können selbst entscheiden, mit wem Sie über was reden, oder wofür Sie ihr Geld ausgeben etc."
Schlechtes Beispiel, es gibt etwas was sich "Islamische Republik Iran" nennt, dort achten islamische Gelehrte darauf, dass die Gesetzte mit ihrer Version des Islams im Einklang sind - das fuehrt offensichtlich zu erheblichen Grundrechtseinschraenkungen.)
Nennen Sie mir bitte explizit die Gründe auf die Sie ihre Behauptung stützen. Ihnen ging es doch Ersichtlicherweise um die Sichtweise aus Art. 4 GG oder liege ich da falsch? Ihre Frage wäre demnach beantwortet. _________________ Silent leges inter arma
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 31.07.06, 15:54 Titel:
Zitat:
Welche Moeglichkeiten haette der Staat, wenn Kriminelle eines Tages anfangen(oder angefangen haben), zu ihren Aktivitaeten passende Religionen zu erfinden, mit dem Ziel eine Strafverfolgung zu erschweren?
Der Fehler im Gedanken liegt m.E. darin, zu meinen 'Religionsfreiheit' beinhalte auch Straffreiheit für strafbare Handlungen, sofern man sich nur eben auf seine Religion beruft. Davon ist im GG aber nirgendwo die Rede. Religionsfreiheit bedeutet eben nicht, dass man Dinge tun darf, die andere nicht tun dürfen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Welche Moeglichkeiten haette der Staat, wenn Kriminelle eines Tages anfangen(oder angefangen haben), zu ihren Aktivitaeten passende Religionen zu erfinden, mit dem Ziel eine Strafverfolgung zu erschweren?
Der Fehler im Gedanken liegt m.E. darin, zu meinen 'Religionsfreiheit' beinhalte auch Straffreiheit für strafbare Handlungen, sofern man sich nur eben auf seine Religion beruft. Davon ist im GG aber nirgendwo die Rede. Religionsfreiheit bedeutet eben nicht, dass man Dinge tun darf, die andere nicht tun dürfen.
Nein, ich denke nicht, dass die Handlungen dadurch straffrei waeren.
Aber eine Religion koennte den Denkmantel fuer diese kriminellen Handlungen bilden und sie dadurch beguenstigen und dazu motivieren.
Also z.b. eine "Religion" befuerwortet Drogenhandel und Konsum als Weg zur Erleuchtung, aber nur insoweit es legal ist. Der letzte Punkt wird aber nur selten erwaehnt.
Tatsaechlich betreiben einige Mitglieder der Religion schwunghaften Drogenhandel und geben unter eingeweihten Mitgliedern zu, dass sie sich nicht um Recht und Gesetz scheren, da nur ihre Religion gilt.
Wenn diese von der Polizei ueberfuehrt werden, landen sie aber natuerlich im Gefaengnis. Aber was passiert mit der Religion?
Sie scheint ja eine echte Aufforderung zum Drogenhandel, legal oder illegal, zu sein.
Was koennte rechtlich gegen die Religion gemacht werden?
Offensichtlich bin ich nicht in der Lage verstaendliche Beispiele zu fromulieren, gehen wir also zu konkreten ueber:
"Nennen Sie mir bitte explizit die Gründe auf die Sie ihre Behauptung stützen. Ihnen ging es doch Ersichtlicherweise um die Sichtweise aus Art. 4 GG oder liege ich da falsch? Ihre Frage wäre demnach beantwortet."
Die Religion der Inkas beinhaltete explizit die Lehre, dass regelmaessig Menschen geopfert werden muessen, damit die Sonne nicht eines Tages nicht aufgeht. Historisch gesehen ist es schwierig festzustellen, wie sehr das betrieben wurde, da sich die Spanier alle Muehe gegeben haben die Religion auszuloeschen. Aber soweit man es einschaetzen kann, sind zu Hochzeiten der Religion einige hundert Menschen pro Jehr geopfert worden.(Einige wahrscheinlich uebertriebene Tempelinschriften sprechen von 84400 Opfer zur Einwihung eines Tempels).
Nehmen wir einmal an diese Religion gaebe es in Deutschland noch, aber der Hohepriester beteuert immer das Menschenopfer eine alte verworrfene Unsitte sind.
Ich kann mir nun nicht vorstellen, dass wenn man eines Tages den Hohepriester der Inkareligion dabei erwischt, wie er gerade jemanden auf einem Altar die Kehle durchschneidet, dass das ohne rechtliche Konsequenzen fuer die Religion an sich bleiben wuerde, denn offensichtlich waren ihre Ablehnung von Menschenopfer nur Lippenbekenntnisse.
Was koennte der Staat tun?
Das machen, was er ebenfalls im Grundgesetz garantiert:
Art. 1 Abs. 1: Achtung und Schutz der Menschenwürde ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt,
Art. 2 Abs. 2 : Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Nur mal zwei (IMHO gegenüber der Religionsfreiheit höherrangige ) Grundrechte rausgepickt, die für den Art. 4 eine verfassungsimmanente Schranke darstellen.
Diesen Widerstreit der grundgesetzlich garantierten Interessen wird die Religionsfreiheit verlieren
Ist nicht auch der sog. Kalifatsstaat als verfassungsfeindliche Organisation entlarvt und verboten worden ? Gleiches würde nach meiner Einschätzung der Drogenreligionsgemeinschaft oder möglicherweise auch den praktizierenden Alt-Inkas drohen
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Ist nicht auch der sog. Kalifatsstaat als verfassungsfeindliche Organisation entlarvt und verboten worden ? Gleiches würde nach meiner Einschätzung der Drogenreligionsgemeinschaft oder möglicherweise auch den praktizierenden Alt-Inkas drohen
Grüße
Ronny
Heisst also der Verbot des katholischen Glaubens wuerde, sofern der Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit des katholischen Glaubens gelingt, in etwa so ablaufen wie bei sonstigen verfassungsfeindlichen Organisationen und Parteien?
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