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Verfassungsbeschwerde

 
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laure
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 154

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 14:19    Titel: Verfassungsbeschwerde Antworten mit Zitat

Werden mit einer Verfassungsbeschwerde nur ausschließlich die Verletzungen des Grundgesetzes oder auch Verletzungen von andere Rechtsnormen bzw. Rechtsvorschriften angefochten?
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Überlegen wir gemeinsam: Warum könnte das wohl "Verfassungsbeschwerde" heißen?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Es muss die Verletzung von Grundrechten oder die Verletzung eines Rechts nach Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 Grundgesetz vorliegen, siehe Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a Grundgesetz.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 20:10    Titel: Re: Verfassungsbeschwerde Antworten mit Zitat

laure hat folgendes geschrieben::
Werden mit einer Verfassungsbeschwerde nur ausschließlich die Verletzungen des Grundgesetzes oder auch Verletzungen von andere Rechtsnormen bzw. Rechtsvorschriften angefochten?

Das kommt darauf an, ob man die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht oder eine solche zum Landesverfassungsgericht(shof) meint. Winken
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laure
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 154

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Was heißt rechtliches Gehör gem. Art 103 GG? Welche Verstöße damit gemeint sind?
Nur keine Gelegenheit sich zu äußern oder wenn die Schriftsätze bzw. Beweise nicht berücksichtigt werden oder PKH versagt wird.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

laure hat folgendes geschrieben::
oder wenn die Schriftsätze bzw. Beweise nicht berücksichtigt werden


Das kommt auf die Art und die Begründung der Nichtberücksichtigung an. Offensichtlich unzulängliche Beweisanträge oder der Sache nicht dienliche Schriftsätze müssen auch nicht berücksichtigt werden.
Dumme Beispiele: Der Papst soll als Zeuge für einen Familienstreit gehört werden oder man verfaßt in einem einfachen Zivilverfahren 30 Schriftsätze à 250 Seiten.

laure hat folgendes geschrieben::
oder PKH versagt wird.


Das alleine reicht nicht aus - immerhin erhält man bereits im PKH-Verfahren Gehör (zwecks Prüfung der Erfolgsaussichten).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 14.07.06, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ,

anscheinend war ich im falschen Forum.
Ich möchte auf meinen Beitrag im Forum
-Zivilprozeßrecht –
verweisen und auf das Thema von Laure:
Anspruch auf rechtliches Gehör

Gr.ZetPeO
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laure
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Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 154

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

@Michael A. Schaffrath

Wie Sie schreiben, durch die Versagung der PKH wird das Grundrecht nicht verletzt. Spielt dabei keine Rolle aus welchem Grund die PKH versagt wurde?

z.B.: ob in dem PKH-Verfahren der Sachvortrag oder die persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse richtig berücksichtigt bzw. bewertetet wurden oder etwas übersehen wurde oder beispielweise Streitwert auf 200 EUR festgestetzt wurde, was nicht nachvollziehbar ist, oder eine Behauptung aufgestellt wird, dass der Antragsteller angeblich einen Kreditit für die Prozessführung aufnehmen soll, obwohl die wirtschaftliche Verhältnisse dagegen sprechen, etc...

Ist es wirklich keine Grundrechtsverletzung, wenn der Zugang zum Gericht mit der Versagung der PKH abgeschnitten wird?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Das hängt am Einzelfall. Aber die pauschale Frage, ob die Versagung von PKH generell eine Verweigerung rechtlichen Gehörs darstellt, muß eben pauschal verneint werden. Winken
_________________
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laure
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Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 154

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe irgendwann gelesen, dass bei der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde an BVerfG bleibt noch das Recht einer Landesverfassungsbeschwerde unberührt. Ich weiß nicht mehr, wo ich dies gelesen habe. Wie ist mit den Beschwerden? Ist es zulässig in derselben Sache eine Beschwerde an BVerfG und an VerfGH schreiben?
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Dos
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
laure hat folgendes geschrieben::
Ich habe irgendwann gelesen, dass bei der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde an BVerfG bleibt noch das Recht einer Landesverfassungsbeschwerde unberührt. Ich weiß nicht mehr, wo ich dies gelesen habe. Wie ist mit den Beschwerden? Ist es zulässig in derselben Sache eine Beschwerde an BVerfG und an VerfGH schreiben?
Das folgt aus der Sonderregel in § 90 Abs. 3 BVerfGG. Ob eine "Verfassungsbeschwerde" an ein Landesverfassungsgericht zulässig ist, ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt. SH hat gar kein Landesverfassungsgericht, HH, Nds und BW kennen mW einen solchen Rechtsbehelf nicht. In Hessen kann man Grundrechtsklage zum StGH erheben, in Bayern gibt es soweit ich weiß sogar zwei Rechtsbehelfe zum VerfGH (Popularklage und Verfassungsbeschwerde?). Für weitere Auskünfte wende man sich (ggfs. über die Homepage) an das eigene Landesverfassungsgericht (außer eben in SH Smilie).
Viele Grüße, dos
_________________
Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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laure
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 154

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Angenommen verletzt ein Urteil mehrere Rechte u.a. Art.103, enthält Beweiswürdigungsfehler, ein Rechtsmittel wegen der Wertgrenze nicht statthaft ist. Bleibt nur die Verfassungsbeschwerde oder sollte trotzdem noch ein Rechtsmittel eingelegt werden, auch wenn die Wertgrenze für das Rechtsmittel nicht erreicht ist? Sollte ein Rechtsmittel trotzdem noch eingelegt werden, obwohl wegen dem Wert nicht zulässig wird? Wird die Frist für die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil versäumt, wenn ein unzulässiges Rechtsmittel eingelegt wird oder die Frist beginnt, nachdem das Rechtsmittel als unzulässig verworfen wird? Ist es möglich noch dann gegen das Urteil die Verfassungsbeschwerde einzulegen?
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laure
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Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 154

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wird die Akte durch VerfG oder BVerfG gesehen oder wird ohne Akte entschieden?
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

laure hat folgendes geschrieben::
Wird die Akte durch VerfG oder BVerfG gesehen oder wird ohne Akte entschieden?

Hmm.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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