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rückerstattung des preises bei einem geburtstagsgeschenk

 
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zipzip
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 20:14    Titel: rückerstattung des preises bei einem geburtstagsgeschenk Antworten mit Zitat

moinsen zusammen,

folgender sachverhalt:

käufer k hat eine sonnenbrille im wert von 300 euro für seine freundin erworben.
vor dem kauf jedoch erfragt, ob ein tausch oder rückgabe möglich sei und diese wurde vom verkäufer v bejaht.
daraufhin wurde das geschäft gemacht.
dies passierte am 27.07.
am 01.08. sollte die brille zurück, da das geburtstagskind die brille nicht gefiel und dafür sollte dann eine andere besorgt werden, die nicht in dem laden angeboten wird.
beim v angekommen, sagt dieser, dass dies nur im tausch gegen einen gutschein möglich sei.
dieser gutschein würde aber nichts bringen, da die geforderte brille nicht in dem laden angeboten wird. jedoch wurde vorgeschlagen die brille zu bestellen, womit k zu beginn einverstanden war. jedoch wurden die verkäufer in dem laden so unfreundlich und überheblich, dass k schon keine lust mehr hat sein geld in dem laden zu lassen.
jedoch wird ihm eine rückgabe der summe verwehrt.

nun die frage: regelt das verbraucherschutzgesetz das nicht so, dass man ein erworbenes produkt ohne angabe von gründen innerhalb von zwei wochen zurück geben kann und in diesem fall das geld zurück erstattet bekommt?
mit der brille ist nix. sie wurde nicht einmal getragen und beschädigt ist sie auch nicht.
kann man auf rückerstattung beharren?


vielen dank im voraus für jede hilfe.
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OS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 20:37    Titel: Re: rückerstattung des preises bei einem geburtstagsgeschenk Antworten mit Zitat

zipzip hat folgendes geschrieben::
nun die frage: regelt das verbraucherschutzgesetz das nicht so, dass man ein erworbenes produkt ohne angabe von gründen innerhalb von zwei wochen zurück geben kann und in diesem fall das geld zurück erstattet bekommt?


Es gibt weder ein Verbraucherschutzgesetz noch eine derartige Regelung.

Lediglich in einigen Einzelfällen (z. B. Versandhandel, Haustürgeschäfte) kennt das Bürgerliche Gesetzbuch entsprechende Regelungen.

zipzip hat folgendes geschrieben::
mit der brille ist nix. sie wurde nicht einmal getragen und beschädigt ist sie auch nicht.
kann man auf rückerstattung beharren?


Kann man machen, wird aber nichts bringen.


vielen dank im voraus für jede hilfe.[/quote]
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Das Rücktrittrecht gilt nicht für einen Laden.
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zipzip
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank für eure antworten.
aber was ist denn das, was man immer hört, dass man 14 tage das produkt zurück geben kann ohne einen grund abliefern zu müssen?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es nur bei Fernabsatzverträgen. http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
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