Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rechtliche Defintion von Religion?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rechtliche Defintion von Religion?
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Amüsante Vorstellung: Papa Ratzi ist Oberhaupt einer als verfassungsfeindlich eingestuften Organisation... Lachen
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Amüsante Vorstellung: Papa Ratzi ist Oberhaupt einer als verfassungsfeindlich eingestuften Organisation...


Nicht zu vergessen, die ganzen Kirchensteuerzahler würden dann die Unterstützer einer verffeindlO Sehr glücklich
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Swimmy001
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.05.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Frage von oben. Ich hab mal folgendes gelernt in meiner Grundrechtsvorlesung:
Religionsfreiheit ist die Freiheit sich eine religiöse oder areligiöse Überzeugung von der Stellung des Menschen in der Welt und seiner Beziehung zu höheren Wesen und tieferen Seinsschichten zu bilden (sog. forum internum) und nach dieser Überzeugung auch handeln und leben und diese Überzeugung auch verbreiten zu dürfen (sog. forum externum).
Also das ist die verfassungsrechtliche Definition. Soweit ich weiß auch vom BVerfG "erfunden".

Wollte mich hier auch mal einbringen. Wenn ich schon mal was weiss. ^^
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
carn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Swimmy001 hat folgendes geschrieben::

Religionsfreiheit ist die Freiheit sich eine religiöse oder areligiöse Überzeugung von der Stellung des Menschen in der Welt und seiner Beziehung zu höheren Wesen und tieferen Seinsschichten zu bilden (sog. forum internum) und nach dieser Überzeugung auch handeln und leben und diese Überzeugung auch verbreiten zu dürfen (sog. forum externum).


Soweit ich mich errinere waere dann aber der Nationalsozialismus fast auch eine Religion, da dort auch entsprechende Ueberzeugungen sind, z.b. die Weltgeschicke werden durch die Handlungen der Rassen und ihren Beziehungen zueinander bestimmt.
Mir faellt so ein: die juedische Rasse betreibt eine Weltverschwoerung, um alle zu unterjochen" und die asiatischen verusuchen sich wie die Karnickel zu vermehren und so die Uebermacht zu erreichen. Desweiteren scheint der Sinn des Lebens der einzelnen Menschen dem zugehoerigen hoeherem Ganzem zu dienen und sich fuer dieses aufzuopfern.

Allerdings scheint die Religionsfreiheit den Nazis nicht viel zu nutzen - warum?

Der Grund kann ja nicht sein, dass sie mal besonders blutruenstig waren, denn dann muessten viele andere Gruppierungen verboten werden(z.b. Christentum, Islam) und ihre aktuelle gewaltaetigkeit kanns ja auch nicht sein, denn friedliche Nazis, die lediglich den Holocaust leugnen landen ja auch im Knast.

Der wesentliche Grund scheint mir zu sein, dass das Gedankengut der Nazis an sich verfassungswidrig ist, sie also rechtlich eingeschraenkt werden muessen, selbst wenn sie gerade niemandem schaden.

Wenn das aber der Fall ist, kann dann aber nicht genauso Christentum, Islam und sonstige Religionen eingeschraenkt werden, wenn sie nicht verfassungsgemaesses Gedankengut haben?
Z.b. finden sich in den heiligen Schriften von Christentum und Islam, Gesetze, dass Homosexuelle gesteinigt werden muessen, wieso muessen die das aus ihren Buechern nicht rausstreichen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 11.09.06, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

jajosch hat folgendes geschrieben::
Eine Sekte charakterisiert sich durch klare autoritäre Strukturen,


Also Pfarrer, Bischöfe, Kardinäle und der Papst - und glaub mir, unser Pfarrer konnt autoritär sein!!! Sehr böse

Zitat:
an deren Ende ein "Führer“ steht.


Ja, das wäre dann z.Zt. der Benedikt XVI.

Zitat:
Mitglieder müssen sich an bestimmte Regeln halten und ihr Leben diesen Regeln angleichen.


Die zehn Gebote, nur heterosexuelle Sexualität erlaubt und dies auch nur nach der Eheschließung, Verbot von Empfängnisverhütung und Abtreibung etc.

Zitat:
So haben sie in Sekten keine Meinungsfreiheit.


Siehe Prediktverbot und Entzug der Lehrerlaubnis für Eugen Drewermann.

Zitat:
Auch ihr Privatleben wird ... angepasst, so verzichten sie bspw. auf Geld und bestimmtes Eigentum.


Das leidige Thema "Kirchensteuer".... Sehr böse

Man sieht - ganz so einfach ist es nicht, Religion von Sekte zu unterscheiden.

Zweifelnde Grüße, Stefan
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.