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wie ich befürchte, eine reichlich blöde Frage, aber interessieren tut's mich trotzdem:
Ein Kaufmann wirbt (zB per Plakat, aushängender Preisliste, oder sei es auch nur per mündlicher Aussage) gegenüber potentiellen Kunden damit, dass das Produkt X EUR 34,90 kostet. Rechnung über 1x Produkt X sind geschrieben als
Netto 30,09
16% USt 4,81
Endbetrag 34,90 EUR
So weit, so gut. Kauft nun ein Kunde 2x Produkt X, so ergibt sich
Netto 60,18
16% USt 9,63
Endbetrag 69,81 EUR
Der Unterschied, der sich durch die Rundung ergibt, ist marginal - das ist mir vollkommen klar. Deswegen geht es mir hier auch nur um das reine akademische Interesse.
Hier ist doch die Eigenschaft Preis, mit der geworben wird (Brutto 34,90 pro Produkt X) aus der Perspektive des Kunden streng genommen nicht mehr gegeben. Ist dies also rechtens? Wenn ich z.B. im x-beliebigen Supermarkt 2x ein Produkt kaufe, zahle ich zweimal den (ausgezeichneten) Bruttopreis, im geschilderten Fall aber nicht.
Wo ist also der Unterschied, der die unterschiedliche Berechnungsart rechtfertigt?
Vergleichen Sie Ihre Zahlen mit meinen, und der Fehler (ganz gleich, auf welcher Seite er nun liegt) wird offensichtlich.
16% von 60,18 sind tatsächlich 9,6288. Der Kaufmann im geschilderten Fall rundet diese Zehntel- und Hundertstel Cent nun zu Lasten des Kunden auf. Ist das zulässig? Bei Ihren Zahlen würde er abrunden. Ist das so vorgeschrieben? (Dann wäre meine Frage ja schon zmd zum Teil beantwortet.
Um das Problem aber nun gar nicht am Runden, sondern am Unterschied Brutto/Netto aufzuhängen, betrachten wir die Rechnung über 3x Produkt X:
Netto: 90,27
16% USt: 14,44 (eigentlich 14,4432, aber ich will genauso wie in Ihrem Beispiel abrunden)
Brutto: 104,71
Spätestens jetzt ist der Unterschied auch beim Abrunden offensichtlich.
Meiner Meinung nach ist hier der Rechenansatz das entscheidende. Als Endverbraucher zahlen Sie doch immer den Bruttopreis. Und wenn man vom Brutto auf den Nettopreis zurückschliesst, kommt man immer auf den Nettopreis von 30,09 € pro Stück, zumindest bei Menge 1,2,3 habe ich es probiert.
[quote]Du erkennst aber, dass (Nettopreis * x) * 1,16 durch Rundung ein anderes Ergebnis liefern kann als (Nettopreis * 1,16) * x, oder?[/quote]
Das möchte ich aber mal bezweifeln. Es gilt doch hier das Kommutativgesetz (sofern das Vertauschungsgesetz so hieß). Egal wo die Multiplikatoren oder die Klammern sitzen kommt bei diesem Konstrukt immer das Gleiche heraus.
Du erkennst aber, dass (Nettopreis * x) * 1,16 durch Rundung ein anderes Ergebnis liefern kann als (Nettopreis * 1,16) * x, oder?
Es gilt doch hier das Kommutativgesetz (sofern das Vertauschungsgesetz so hieß).
Ja, genau so hieß das, und würde man nicht runden, so würde es auch gelten.
Ich wills nochmal ganz klar machen, diesmal mit großen Summen, damit der Unterschied auch ganz deutlich sichtbar ist. Ich kaufe Produkt X genau 1000 mal.
1. Brutto mal Anzahl: macht 30,09 x 1,16 = 34,90 Euro gerundet. 34,90 x 1000 = 34900 Euro.
2. Netto mal Anzahl: 30,09 Euro x 1000 = 30090 Euro. 30090 Euro x 1,16 = 34904,40 Euro
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 01.08.06, 21:32 Titel:
In der Tat sind bei Rundungen (oder Rechnungen am Rande der Genauigkeit des verwendeten Systems) Addition und Multiplikation nicht mehr kommutativ.
Dennoch stellt sich hier die Frage nicht. Wenn der VK nur mit Bruttopreisen rechnen darf, müßte er eben 2 Artikel à 34,90 dann zu 69,80 verkaufen. Daß ihm das netto weniger bringt (und nur so herum funktioniert es!), ist dann sein Problem. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Dennoch stellt sich hier die Frage nicht. Wenn der VK nur mit Bruttopreisen rechnen darf, müßte er eben 2 Artikel à 34,90 dann zu 69,80 verkaufen. Daß ihm das netto weniger bringt (und nur so herum funktioniert es!), ist dann sein Problem.
Vielen vielen Dank, dass hier mal jemand mal den Kern der Frage erfasst (der sich eben nicht in irgendwelchen Zahlenspielen erschöpft).
Woraus ergibt sich, dass er mit den Bruttopreisen rechnen muss? Und was genau ist das, wenn er das nicht tut, sondern auf Basis der Nettopreise rechnet? Unlauterer Wettbewerb, da der Preis, mit dem geworben wird, nicht eingehalten wird? Wo finde ich hier weitere Informationen?
Da wird nicht nur der Kaeufer oder Verkaeufer beschissen (jae nachdem wie man rechnet), sondern auch das Finanzamt. Bsp: ich schreibe 1000 Rechnungen ueber Brutto 34,90 und fuehre dabei 4,81 an das Finanzamt ab, macht fuer das Finanzamt 481.
Wenn ich eine Rechnung uebr 1000 Artikel schreibe kostet das 3490 und das Finanzamt bekommt davon 481,38. Im ersten Fall werden dem Finanzamt also 38 Cent entgehen.
Dazu hätte ich allerdings noch eine Frage, die aber nichts mit dem eigentlichen Thema dieses Forums hier zu tun hat. Dafür schon mal ne Entschuldigung vorweg aber sie brennt mir schon ewig unter den Nägeln.
Gibt es eigentlich in Deutschland Vorschriften (evtl. vom Finanzamt), WIE zu runden ist? Also generell auf oder ab, bzw. nur kaufmännisch?
Mal zum Thema Rundung anhand des vorhandenen Beispiels:
1 Stück
30,09 Euro netto = 4,8144 Euro Mwst. = 34,9044 Euro Brutto
ergibt kaufmännisch gerundet (die übliche Rundung in Deutschland)
34,90 Euro für den Endkunden
und würde bei zwei Stück 69,80 Euro bedeuten
2 Stück
60,18 Euro netto = 9,6288 Euro Mwst. = 69,8088 Euro Brutto
ergibt kaufmännisch gerundet (die übliche Rundung in Deutschland)
69,81 Euro Brutto
und damit die faszinierende Differenz von 0,01 Euro (sprich 1 Cent).
Richtet sich das Angebot an einen privaten Endnutzer würden die zwei Stück zu 69,80 Euro berechnet - so im Supermarkt an der Ecke üblich, da hier der Bruttopreis angegeben und verrechnet wird (gemäß Preisangabenverordnung).
Richtet sich das Angebot dagegen an einen gewerblichen Endnutzer (oder auch Wiederverkäufer) sind die 69,81 Euro gerechtfertigt, da hier in der Regel zum Nettopreis zzgl. Umsatzsteuer verrechnet wird (z.B. Supermärkte für Wiederverkäufer).
Gerundet wird kaufmännisch immer die dritte Stelle nach dem Komma und zwar alles was kleiner oder gleich (<=) 4 nach unten und alles ab 5 nach oben.
Beispiel:
0,005 Euro = 0,01 Euro
0,004 Euro = 0,00 Euro
alle weiteren Nachkommastellen bleiben unberücksichtigt und zwar deshalb:
0,0049 Euro könnte ich sonst kaufmännisch nochmals runden auf:
0,005 Euro und damit dann auf
0,01 Euro
Das Spiel würde sich nach hinten beliebig fortsetzen lassen:
0,00444444444444444444444444445 Euro....
Die kaufmännische Rundung ist die in Deutschland anerkannte und im Geschäftsverkehr überwiegend übliche Rundung. Andere Rundungen sind zwar möglich, aber eher selten anzutreffen. Insbesondere im kaufmännischen Geschäftsverkehr ... aaah - da kommt wohl der Begriff "kaufmännische Rundung" her
Der Unterschied in der kaufmännischen Rundung ist meist nur die Anzahl der Stellen auf die gerundet wird:
ganze Zahlen - selten
zwei Nachkommastellen - im Handel üblich
drei Nachkommastellen - Sprit
5 Nachkommastellen - Währung
Allerdings sind mir auch Firmen bekannt, die den Nettopreis nehmen und auf Nettopreisbasis zzgl. jew. Ust. (=Mwst.) auch an private Endkunden liefern. Und es wird die Mwst. jeweils entsprechend ausgewiesen. Über die Differenz regt sich i.d. Regel aber niemand auf.
Als Tipp:
Es hindert einen normalerweise niemand daran, 2 x 1 Stück zu kaufen statt 1 x 2 Stück. Lasst euch einfach 2 Rechnungen geben (wem´s nicht zu mühselig ist das nachzurechnen). _________________ Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 02.08.06, 15:49 Titel:
hespo hat folgendes geschrieben::
Woraus ergibt sich, dass er mit den Bruttopreisen rechnen muss?
PAngV.
Er kann nicht sagen "Stück 34,90" und wenn der Kunde dann 2 bestellt und geliefert bekommt, steht auf der Rechnung plötzlich "69,81" statt "69,80". _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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