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Kann eigendlich jemand rechtlich drangenommen werden, der sich ein Passwort ausgesucht hat, das ziemlich beleidigend ist?
ist nicht so, das die Passwörter niemand was angehen und wer das liest, ist selber schuld?
Kann eigendlich jemand rechtlich drangenommen werden, der sich ein Passwort ausgesucht hat, das ziemlich beleidigend ist?
ist nicht so, das die Passwörter niemand was angehen und wer das liest, ist selber schuld?
Die Frage ist in dieser Form zu unspezifisch.
Es wäre zu prüfen, um was für ein Paßwort es sich handelt und ob es z.B. zulässige Zugriffe auf das Passwort gibt.
Ein Beispiel:
Zugangspasswort für eine Dienstleistung. Der Dienstleister bietet für den Fall "Passwort vergessen" an, daß man sich das Passwort telefonisch übermitteln lassen kann nach Beantwortung einer Sicherheitsfrage.
In diesem Fall würde ein Call-Center-Mitarbeiter das Passwort lesen und dem Anrufer vorlesen.
In einer solchen Situation wäre ein Passwort wie "Wer_dies_liest_ist_ein_A*****" durchaus als Beleidigung qualifizierbar.
Ob im Einzelfall auch die konkrete Beleidigungsabsicht nachweisbar ist, ist eine andere Frage, daher dürfte in der Praxis wohl keine Konsequenz zu erwarten sein.
Kann eigendlich jemand rechtlich drangenommen werden, der sich ein Passwort ausgesucht hat, das ziemlich beleidigend ist?
ist nicht so, das die Passwörter niemand was angehen und wer das liest, ist selber schuld?
Die Frage ist in dieser Form zu unspezifisch.
Es wäre zu prüfen, um was für ein Paßwort es sich handelt und ob es z.B. zulässige Zugriffe auf das Passwort gibt.
Ein Beispiel:
Zugangspasswort für eine Dienstleistung. Der Dienstleister bietet für den Fall "Passwort vergessen" an, daß man sich das Passwort telefonisch übermitteln lassen kann nach Beantwortung einer Sicherheitsfrage.
In diesem Fall würde ein Call-Center-Mitarbeiter das Passwort lesen und dem Anrufer vorlesen.
In einer solchen Situation wäre ein Passwort wie "Wer_dies_liest_ist_ein_A*****" durchaus als Beleidigung qualifizierbar.
Ob im Einzelfall auch die konkrete Beleidigungsabsicht nachweisbar ist, ist eine andere Frage, daher dürfte in der Praxis wohl keine Konsequenz zu erwarten sein.
nein im Gegenteil wenn jemand dein Passwort liest und diese Info nicht streng vertraulich behandelt kannst DU ihn anzeigen!
Diese Aussage ist so unspezifiert, daß sie i.A. gar nicht stimmen kann.
Mit meinem Beitrag wollte ich zum Beispiel auf die Sorgfaltspflicht des Passworteigentümers aufmerksam machen.
Auch Sie scheinen die Bedeutung von Details nicht begriffen zu haben:
nicht streng vertraulich behandeln vs. veröffentlichen
aber auch:
nicht streng vertraulich behandlen vs. Mißbrauch
Sorgfaltspflicht vs. widerrechtliche Inkenntnissbringung
So ein Quatsch!
Es gibt keine zulässigen Zugriffe auf Passwörter!
Auch technisch sind etwa Bank- oder Netzwerkpasswörter nicht auslesbar.
Es gibt allerdings offenbar immer noch Menschen, die glauben, man könne sich ein PW vom Support oder einem Netzwerkadmin geben lassen.
> Es gibt keine zulässigen Zugriffe auf Passwörter!
Ich liebe solche allgemeinen Aussagen, die natürlich immer falsch sind.
Schon das Gegenbeispiel "polizeiliche Ermittlungen mit richterlicher Anordnung" zeigt, daß es durchaus "zulässige" Zugriffe aus Passwörter gibt,
> Auch technisch sind etwa Bank- oder Netzwerkpasswörter nicht auslesbar.
... aber Zugangspaßwörter zu einer Online-Dienstleistung u.U. schon - etwa durch den Dienstleister selbst.
> Es gibt allerdings offenbar immer noch Menschen, die glauben, man könne sich ein PW vom Support oder einem Netzwerkadmin geben lassen.
Es gibt offenbar immer noch Menschen, die glauben, die paar Beispiele für "Passwörter", die sie kennen, wären schon sämtliche Anwendungsbeispiele.
Bei meinem AG kann man sich sehr wohl das Passwort vom Support mitteilen lassen (nach Beantwortung der Sicherheitsfrage).
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