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Zu dem oben genannten Thema gibt es eine BVerfG Entscheidung aus der sich schon allein ergibt, dass die Gesetzgebung des Deutschen Reichs weiter fortbestehen muss. Nicht zu vergessen ist doch auch, dass die Entscheidungen des Reichsgerichts weiter fortgelten!
Hier die Entscheidung!!!
Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.08.06, 00:06 Titel:
Und was soll dieser Thread? Das entsprechende Urteil des BVerfG - im übrigen nicht das erste seiner Art - ist allgemein bekannt. Wenn man aus einem Urteil zitiert, sollte man außerdem jedenfalls das Aktenzeichen benennen. Hier also das Aktenzeichen: BVerfG 2 BvF 1/73, Urteil v. 31.07.1973.
Im übrigen Schließung des Threads wegen ersichtlicher Sinnlosigkeit.
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