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Gemeines Recht

 
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Krabbe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.07.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 17:00    Titel: Gemeines Recht Antworten mit Zitat

Kann mir mal jemand in einfachen Worten erklären was darunter zu verstehen ist? Vor allem in der Zeit vor Inkrafttreten des BGB. Mit den Augen rollen
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.07.06, 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ist doch hier schön erklärt. In der Zeit vor dem Inkrafttreten des BGB galt das Gemeine Recht nur noch subsidiär nach dem Code Civil bzw. dem ALR, die dort, wo sie in Kraft waren, als Partikularrecht vorrangig waren.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Krabbe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.07.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.07.06, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.08.06, 00:12    Titel: Antworten mit Zitat

Heute: gemeines Recht = fieses Recht. Nach dieser Legaldefinition gibt es heute noch zuhauf gemeines Recht, das wirksam ist... Auf den Arm nehmen

Beste Grüße

der Metz
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