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Verfasst am: 28.06.06, 06:10 Titel: Wem gehören die Gesetze?
Hallo,
dieser Beitrag hätte eigentlich auch ins Urheberrecht gepasst, aber ich denke hier passt er auch.
Alles hat ja irgendeinen Besitzer, daher würde ich gerne wissen, ob die derzeit gültigen Gesetze in ihrer aktuellen Fassung dem deutschen Volk oder der Bundesrepublik gehören oder gibt es dafür vielleicht gar keinen direkten Besitzer?
bei dem großen deutschen Rechtsverlag (und allen anderen) liegen, soweit ich weiß, keine Urheberrechte am Gesetzestext. Nur die verlagsmäßigen Einfügungen (nichtamtliche Überschriften in Klammern, Fußnoten) sind urheberrechtsgeschützt. Der Gesetzestext selbst ist ja kein Werk des Verlags. Und dass der Gesetzgeber ein Urheberrecht daran hat, das glaub ich irgendwie auch nicht.
Bei Juris weiß ichs nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dass es grundsätzlich anders aussieht.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Ich liebe (scheinbar) dumme Fragen.
Das Parlament produziert ein Gesetz.
Das Produkt Gesetz ist Eigentum des Parlamentes.
Das Parlament handelt aber für das Volk, nicht in eigenem Namen.
Folglich ist das Produkt Gesetz Eigentum des Volkes.
(Volkseigenes Gesetz)
Lustig, ne?
Wen hätte denn Ludwig XVI als Eigentümer des Gesetzes angesehen?
Wen der mittelalterliche Papst?
Wen der gläubige Moslem?
Die Frage ist gar nicht mal so dumm, oder?
Auch dann nicht, wenn man fragt, und in wessen Besitz hat der Eigentümer die Gesetze übertragen?
Ich lass das mal so stehen.
Daran anschließen tut sich die Frage: und wieso lässt sich das Volk von seinem Produkt beherrschen? _________________ Grüße,
Abrazo
Nun ja, auf die Frage, wem gehört die Wirtschaft, kann man zwar sagen, der Bierbrunnen gehört Jupp Schmitz; die Anwort wäre zwar richtig, aber irgendwie nicht so ganz befriedigend.
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