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Verfasst am: 21.07.06, 11:49 Titel: Sendung ist verschwunden
Moin Moin!
ABS sendet wegen der Versicherung und damit s gut ankommt ein Paket mit einem Paketdienst, der 4 Zustellversuche macht.
Lt Tracking wir das Paket beim 2. Zustellversuch am Tag X um xxxx zugestellt.
ABS wundert sich, dass er keine Nachricht von EMPfänger erhält.
EMP teilt mit, dass er das Paket nicht erhalten hat und dass er zum angegebenen Zeitpunkt nicht zu Hause war.
4 Wochen später erhält ABS die Nachricht vom Paketdienst, dass ein "Nachbar " Herr xx XX das Paket in Empfang genommen habe.
Nur: In dem 6 Fam-Haus wohnt kein Herr xx XX und wird auch von keinem gekannt.
Hat ABS eine Möglichkeit Regressforderungen erfolgreich durchzusetzen.
Ach ja, Inhalt war ein Handy plus umfangreichem Zubehör. _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu!
Die Sendung wurde nicht ausgeliefert daher hat ABS Anspruch auf Schadenersatz durch den Spediteur. Ob der die Sendung nun weggeworfen hat oder verschenkt interessiert sie nicht.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Hallo Klaus!
Nach Auffassung des Paketdienstes wurde das Paket "ausgeliefert". Sie beziehen sich auf die Unterschrift und den Namen xx XX, der nicht gerade meier, müller schulze .....ist.
Und da beißt sich die Katze jetzt in den Schwanz. _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu!
Verklagen Sie den Paketdienst, die werden der Fahrer als Zeugen aufrufen, der wird dann bezeugen wem er die Ware überreicht hat. Kann er das nicht bekommen Sie das Geld.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Verklagen Sie den Paketdienst, die werden der Fahrer als Zeugen aufrufen, der wird dann bezeugen wem er die Ware überreicht hat. Kann er das nicht bekommen Sie das Geld.
Klaus
In den meisten Geschäftsbedingungen der Paketdienstleister steht, dass sie auch an Nachbarn abliefern dürfen. Es ist umstritten, ob dieser Passus gilt. Aber auch falls er gilt, müsste dann ja wohl der Nahme auf der Ablieferquitztung in der Nachbarschaft vorhanden sein. Falls nicht, hat sich der Fahrer einfach einen Namen ausgedacht.
Um noch der Aussage vorzubeugen, dass die Ablieferung an jede im Haushalt anwesende erwachsene Person erfolgen kann: Wenn der Name auf der Quittung nicht mit dem Namen am Klingelschild übereinstimmt, bestehen imho erhebliche Zweifel an der Empfangsberechtigung und der Frachtführer darf nicht ausliefern. _________________ mfg
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