Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Haftpflichtversicherungsfall?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Haftpflichtversicherungsfall?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Wolfgang Kramer
Gast





BeitragVerfasst am: 06.12.04, 19:33    Titel: Haftpflichtversicherungsfall? Antworten mit Zitat

Meine Freundin hatte Blinddarmentzündung vor kurzem. Sie klagte manchmal auf Bauchschmerzen. Ich war bei ihr zu Besuch und habe angeklingelt. Sie öffnete mir nicht. Ich habe lange geklopft und vor der Tür gewartet. Ich bat sie um die Antwort, sie sagte nichts. Ich hatte hier Angst, dass etw. Schlimmes passierte. Dann war mir plötzlich schlecht geworden. Ich trat die Tür einige Male. Dann öffnete sie die Tür und es war ein fremder Mann in ihrer Mietwohnung. Es ist ein Schaden am Tür eingetreten. Ich habe private Haftpflicht.

Meine Frage:
Wird die Haftpflichtversicherung in diesem Falle zahlen?
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 06.12.04, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich wird die Haftpflichtversicherung zahlen.
Melden Sie den Schaden unter Beifügung der Belege und warten Sie eine Antwort der Versicherung ab.
Lehnt diese ab, dann nur mit einer entsprechenden Begründung.

Für die Zukunft sollten Sie in solchen Fällen aber besser die Polizei rufen.
Nach oben
Wolfgang Kramer
Gast





BeitragVerfasst am: 06.12.04, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Was könnte die Begründing sein und gibt es Fälle dazu?
Nach oben
goldaktie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 06.12.04, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Von der Schilderung her haben Sie die Tür doch vorsätzlich beschädigt (um reinzukommen). Dann dürfte die Haftpflicht nicht zahlen.

Ist die Freundin noch ihre Freundin?

Hier war es so, daß Sie die Wohnung betreten wollten weil Sie Anhaltspunkte hatten, daß Ihre Freundin in Gefahr war. Insofern haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Aufwendungsersatz gegen Sie. Die Aufwendungen bestehen im Schadensersatzanspruch, den nun der Eigentümer der Tür gegen sie hat. Ergebnis: Die Freundin muß zahlen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 07.12.04, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das wird Ihnen Ihre Versicherung dann schon mitteilen.
Wer Ihre Versicherungsbedingungen mit Ausschlüssen nicht kennt, kann Ihnen hierauf wohl auch keine Antwort geben.

Wolfgang Kramer hat folgendes geschrieben::
Was könnte die Begründing sein und gibt es Fälle dazu?
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 07.12.04, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

goldaktie hat folgendes geschrieben::
Von der Schilderung her haben Sie die Tür doch vorsätzlich beschädigt (um reinzukommen). Dann dürfte die Haftpflicht nicht zahlen.


Wenn das von Polizei/Versicherung als versuchte Nothilfe bewertet wird, dann darf man das und bekommt den entstandenen Schaden in der Regel auch bezahlt.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.