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Würde gerne wissen, ob ein Architekt, der eine Berufshaftpflichtversicherung abschließt, sich hierbei an gewisse Mindestdeckungssummen halten muss. Gibt es dazu gesetzliche Vorschriften? Oder ist es auch legitim, die Haftung für z.B. Sachschäden auf "nur" 10.000 Euro zu begrenzen?
Eine solche Begrenzung der Haftung wurde Bestandteil des zwischen dem Bauherrn und Architekten individuell ausgehandelten Vertragwerks. Ist das zulässig, oder ist der Architekt damit unterversichert? Der Bauherr hat dieser Regelung jedoch zugestimmt.
Würde gerne wissen, ob ein Architekt, der eine Berufshaftpflichtversicherung abschließt, sich hierbei an gewisse Mindestdeckungssummen halten muss. Gibt es dazu gesetzliche Vorschriften? Oder ist es auch legitim, die Haftung für z.B. Sachschäden auf "nur" 10.000 Euro zu begrenzen?
Eine solche Begrenzung der Haftung wurde Bestandteil des zwischen dem Bauherrn und Architekten individuell ausgehandelten Vertragwerks. Ist das zulässig, oder ist der Architekt damit unterversichert? Der Bauherr hat dieser Regelung jedoch zugestimmt.
Nunja, wenn der Architekt für eventuelle Fehlpanungen nur mit max. 10.000,- € haften muss, so ist ein solcher, dementsprechder Versicherungsvertrag ausreichend.
Jedoch stell ich mir die Frage, weshalb der Architekt nur für diesen einen Vertrag eine HV abschließt? Es ist unwahrscheinlich, dass bei einem anderen Vorhaben diese Deckungssumme im Schadensfall ausreicht...
Aber im Grunde genommen ist das dann das Problem des Architekten... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Die Architekten-Haftpflicht-Versicherung ist in einigen Bundesländern Pflichtversicherung. Da sind dann auch die Mindest-Versicherungssummen vorgeschrieben. Architektenkammer fragen.
Ansonsten: einen Tarif, der eine Versicherungssumme von 10.000 Euro für Sachschäden vorsieht, kenne ich nicht. Ich glaube nicht, dass es einen solchen irgendwo gibt bzw. dass man einen Beitragsnachlass erhält, wenn man sowas vereinbaren möchte. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Aber im Grunde genommen ist das dann das Problem des Architekten...
Genau - und zwar ein heftiges! Denn die Differenz zwischen 500.000 Euro Schadenssumme und 10.000 Euro Versicherungssumme darf er dann aus eigener Tasche bezahlen - in dem Fall ist es lohnend, sich gleich um Hartz4 zu bemühen....
Aber im Grunde genommen ist das dann das Problem des Architekten...
Genau - und zwar ein heftiges! Denn die Differenz zwischen 500.000 Euro Schadenssumme und 10.000 Euro Versicherungssumme darf er dann aus eigener Tasche bezahlen - in dem Fall ist es lohnend, sich gleich um Hartz4 zu bemühen....
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Also im konkreten Fall ging es darum, dass zwischen Bauherrn und Architekten individuell ein Vertrag ausgehandelt wurde, in dem der Architekt seine Haftung beschränkte:
- für leichte Fahrlässigkeit auf die Schäden, die er durch seine Berufshaftpflicht zu
decken hat
- Der Versicherungsschutz dieser beträgt für Sach- und sonstige Schäden eine
Höchstdeckungssumme von 10.000 Euro.
Die Sache ist ja, dass denn der Architekt eben nicht für die Differenz aller Schäden über 10.000 Euro aufkommen müsste. Der Bauherr hat dieser Individualvereinbarung schließlich zugestimmt.
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