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Teilauszahlung ? von Darlehen

 
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docscorpi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.08.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.08.06, 13:30    Titel: Teilauszahlung ? von Darlehen Antworten mit Zitat

Dies ist mein 1.Versuch-ggf.sorry! Ist es allgemein statthaft,dass ein befristetes Geschäftsdarlehen zum Geräteneukauf von einerHausbank nur!! in Teilbeträgen( d.h. nur Re mindestens > 300 E ) überwiesen bzw.ausgezahlt wird? Wäre es damit vielleicht willkürliche ?! Tilgungsverzögerung und erhöhte Zinszahlung ? Wie wäre das abgezogene Bearbeitungsentgelt "abrechnungstechnisch " zu bewerten?
_________________
Danke für Euer Interesse und die Hilfe! docscorpi
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 05.08.06, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben Vertragsfreiheit. Kunde und Bank können grundsätzlich vereinbaren, was sie wollen. Bezüglich der Auszahlung der Kreditsumme will die Bank oft sicherstellen, dass die vorgesehenen Investitionen tatsächlich getätigt werden. Im Baufibereich, aber auch bei der Finanzierung von Investitionsgütern ist es daher üblich, dass die Bank nur gegen Vorlage der Rechnungen den Kredit direkt an den Verkaufer auszahlt.
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docscorpi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.08.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort , aber es war vom Kunden ausdrücklich keine Teilauszahlung gewünscht , es bestand keine schriftliche Vereinbarung darüber, sondern wurde restriktiv vom Filialleiter telefon. festgelegt : "... sonst gebe es keinen Kredit...".
Ist die Beschränkung nur RE > 300 E gestattet ?! Die Vollauszahlung des Darlehens wurde dadurch um ca. 6 Monate verzögert. Aktuell weigert sich die Bank eine Nachberechnung des Darlehens vorzunehmen . Auf welcher Grundlage könnte man da gegen vorgehen ?
_________________
Danke für Euer Interesse und die Hilfe! docscorpi
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

neben dem Wunsch des Kunden gibt es immer auch den Wunsch der Bank...

Im Regelfall sind im Kleingedruckten Regelungen vereinbart "Auszahlung nach Baufortschritt" oder so ähnlich.

Wenn nicht, wäre zu fragen, ob ein Verwendungszweck vereinbart wurde "Der Kredit dient der Finanzierung der xy-Maschinen" In diesem Fall hat die Bank natürlich ein Recht, diese Vereinbarung zu überwachen.

Wenn nicht wäre zu fragen, ob die erworbenen Wirtschaftgüter als Sicherheiten dienen. Dann kann die Bank die Auszahlung von der Sicherheitenstellung (Zug um Zug) abhängig machen.

Wenn alles das nicht gilt, würde ich die Bank fragen, was sie gegen eine schnellere Auszahlung hat...

Wenn die Bank hier ihre vertraglichen Pflichten (auf Kreditauszahlung) nicht erfüllt hat, so würde sich die Frage stellen, welcher Schaden dem Kreditnehmer entstanden ist?
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