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Währung???

 
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Naseweiß123
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.10.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 21:46    Titel: Währung??? Antworten mit Zitat

Hallo,
habe hier mal eine ganz allgemeine Frage.
Angenommen jemand aus Dtld. verkauft Waren ins Ausland. Aufgrund diverser Umstände wird die Ware beschlagnahmt und dem Käufer entstehen dadurch Kosten, die er natürlich ersetzt haben will..
Welches Gericht ist zuständig, wenn das Land außerhalb der EU liegt und auch sonst keine Stattsverträge bestehen? Gilt EGBGB?
Angenomme der Käufer kann in Deutchland klagen, kann er auf Euro klagen oder muß er in seiner Währung (in der er auch die entstandenen Mehrkosten beglichen hat) einklagen?

Würde mich über eine Antwort freuen, kenne mich in diesem Sachgebiet leider gar nicht aus! Vielen Dank im voraus!
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Gegen wen will der Käufer klagen und mit welcher Begründung?
Wer hat die Ware beschlagnahmt und warum?

Gruß,
moro
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Naseweiß123
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.10.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Klagen will er gegen den Verkäufer in Deutschland und zwar auf Schadensersatz für die entstandenen Kosten aufgrund der Umstände mit dem Zoll...außerdem hat er vorgeleistet und will natürlich sein Geld zurück.
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Naseweiß123
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.10.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

..beschlagnahmt wurde von dem Zoll zu Recht. der deutsche Verkäufer hat paar Dinge bei der Einfuhr verbockt auf die der Käufer hingewiesen hatte.
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