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Hallo,
habe hier mal eine ganz allgemeine Frage.
Angenommen jemand aus Dtld. verkauft Waren ins Ausland. Aufgrund diverser Umstände wird die Ware beschlagnahmt und dem Käufer entstehen dadurch Kosten, die er natürlich ersetzt haben will..
Welches Gericht ist zuständig, wenn das Land außerhalb der EU liegt und auch sonst keine Stattsverträge bestehen? Gilt EGBGB?
Angenomme der Käufer kann in Deutchland klagen, kann er auf Euro klagen oder muß er in seiner Währung (in der er auch die entstandenen Mehrkosten beglichen hat) einklagen?
Würde mich über eine Antwort freuen, kenne mich in diesem Sachgebiet leider gar nicht aus! Vielen Dank im voraus!
Klagen will er gegen den Verkäufer in Deutschland und zwar auf Schadensersatz für die entstandenen Kosten aufgrund der Umstände mit dem Zoll...außerdem hat er vorgeleistet und will natürlich sein Geld zurück.
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