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Verfasst am: 13.08.06, 08:09 Titel: Auslandseinkommen und überwiegender Aufenthalt - nicht EU -
Hallo,
erbitte Rat in folgender Situation.
A wohnt im Ausland - mehr als 180 Tage - nicht EU- Staat. Ist dort gemeldet und hat Residenz. Erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen dort.
Die sonstige Zeit wohnt er in Deutschland und erzielt Einkünfte aus V.u.V hier.
Kann A seine Steuer in jedem Staat zahlen wo er sie bewirkt oder kann er sich den Staat aussuchen wo die Progression am gerinsten ist und dort seine gesamte Steuer erklären?
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