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Rabattübertragung Autoversicherung

 
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N i n a
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 14.08.06, 15:42    Titel: Rabattübertragung Autoversicherung Antworten mit Zitat

Hallo,

man kann ja von Geschwistern (z.B. wenn diese verstorben sind, man in einem Haushalt lebte und den Wagen übernimmt oder auch "einfach so") den Rabatt auf die eigene Person übertragen.
Muss das jede Versicherung machen, oder ist es rechtens wenn eine Versicherung dieses ablehnt? Mit den Augen rollen

Danke
Nina
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 14.08.06, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich kann die Versicherung das ablehnen. Es kommt auf die Bedingungen an.

Allgemein üblich ist es z. B., dass nur zwischen Eltern-Kind eine Übertragung gewährt wird. Alles andere ist dann Ermessensspielraum bzw. Kulanz des jewiligen Sachbearbeiters.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 14.08.06, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ist der Schadensfreiheitsrabatt mit in der Erbmasse ??
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 14.08.06, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
Ist der Schadensfreiheitsrabatt mit in der Erbmasse ??


definitiv: NEIN

für eine übertragung des sf müssen die entsprechenden voraussetzungen, die der vr definieren kann, erfüllt sein - sofern überhaupt möglich.
_________________
MfG,
Duisburger

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N i n a
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!
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