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Verfasst am: 14.08.06, 13:00 Titel: Fragen zum Vertrauensschutz
Hallo!
Sitze gerade an einer Grundrechtsprüfung. Mein Problem ist, dass der Beschwerdeführer argumentiert, dass vor einiger Zeit die Rechtslage noch anders war und nun durch ein Gesetz alles geändert wurde. Er hätte jedoch auf den Fortbestand der alten Rechtslage vertraut.
Nun meine Fragen:
1.) Wo prüft man sowas? Vertrauensschutz wird ja aus Art. 20 GG abgeleitet, da das aber eigentlich kein Grundrecht ist (Ausnahme: Art. 20 IV GG) kann ich ja nicht einfach nen Prüfungspunkt aufmachen, oder?.
2.) Könnte man sowas innerhalb der Verhältnismäßigkeit eines anderen Grundrechts prüfen?
3.) Wie baut man in einem solchen Falle die Prüfung auf? Finde leider in keinem Lehrbuch dazu etwas, was mir wirklich weiterhilft...
4.) Sehe ich das richtig, dass man sowas immer über eine Rückwirkung prüfen sollte?
5.) Es handelt sich hierbei um eine "unechte Rückwirkung", ist soetwas denn zulässig?
ein eigenes Vertrauensgrundrecht gibt es nicht. Man muss schauen, in welchem Grundrecht der Betroffene betroffen ist . Bei rückwirkenden Steuergesetzen zB in Art. 2 Abs. 1 oder Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, bei erdrosselnder Wirkung auch in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG. Die Vertrauensfrage prüft man dann dort entweder als eigenständige Schranken-Schranke neben dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (so wie zB auch das Bestimmtheitsgebot) oder als Unterfall der Verhältnismäßigkeit ieS. Insbesondere bei Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 GG (Eigentum) gibt es eine fein ausgebaute Dogmatik zum Vertrauensschutz.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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