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Verfasst am: 17.08.06, 19:15 Titel: GBR als Einzelperson weiterführen?
Hallo,
ich hab mal eine Frage.
Die Personen A und B haben eine Firma A & B GBR gegründet, nun steigt A aus.
Darf B die Firma unter dem jetzigen Namen weiterführen (als Einzelerson)?
Nein. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
1. Die Gründung einer "Einmann-Personengesellschaft" ist nach geltendem Recht nicht möglich (unstreitig).
2. Die Möglichkeit einer "Einmann-Personengesellschaft" als Fortsetzungs- oder Liquidationsgesellschaft wird von manchen bejaht (Minderheitsmeinung), von der h. M. aber abgelehnt.
In diesem Zusammenhang frage ich mich, welche Bedeutung § 140 Abs. 1 S. 2 HGB hat (gilt für die OHG).
Ähmmm, ja, natürlich, nur diese Form war gemeint
Zitat:
In diesem Zusammenhang frage ich mich, welche Bedeutung § 140 Abs. 1 S. 2 HGB hat (gilt für die OHG).
Hmmm, ich meine da mal was kluges zu gelesen zu haben...wo sind meine Gesellschaftsrechtunterlagen?
*such, kram*
Im Büro, natürlich... _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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