Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Welches Recht greift hier?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Welches Recht greift hier?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
dozent
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.08.2006
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 08:11    Titel: Welches Recht greift hier? Antworten mit Zitat

Ein Vater verstirbt im Polen und hinterlässt ein Gutshof mit dazugehörigem Land, Wiesen, Felder, Wald, See, Landwirtschaftmaschinen, Vieh. Nur wird seit drei Jahren kein Anspruch gestellt. Der Gutshof wird jetzt von dem Verwalter bewirtschaftet. Es gab kein Testament. Nun erklärt der Verwalter, da kein Anspruch gestellt wurde: Es gehört alles ihm. Das ganze hat einem ersten Schätzungswert von ca.1 Million Euro. Wie ist dies Sache im internationalen Erbschaftsrecht. Da Polen zu europäischen Gemeinschaft gehört, ist das polnische, oder europäisches Recht zuständig. Ist hier das Erbe wirklich verfallen, da es nicht in Anspruch genommen wurde. Kann der Verwalter nun behaupten, es ist seins?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist wohl im Erbrecht besser aufgehoben...

Habe ich einen Beitrag mit dieser Fragestellung nicht schon mal gesehen?
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
dozent
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.08.2006
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 07:25    Titel: Welches Recht greift hier? Antworten mit Zitat

Dazu muß man erst wissen welches recht zuständig ist und ob das Erbe wegen Versäumnis verfallen ist Frage
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

ich schätze mal, dass es hier nach polnischem Recht geht, da der Erblasser in Polen gelebt hat, und die Erbmasse sich dort befindet.
Bei solch einer Erbmasse empfhiehlt es sich schnellstens einen RA oder Notar zu besuchen.

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.