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Verfasst am: 18.08.06, 08:11 Titel: Welches Recht greift hier?
Ein Vater verstirbt im Polen und hinterlässt ein Gutshof mit dazugehörigem Land, Wiesen, Felder, Wald, See, Landwirtschaftmaschinen, Vieh. Nur wird seit drei Jahren kein Anspruch gestellt. Der Gutshof wird jetzt von dem Verwalter bewirtschaftet. Es gab kein Testament. Nun erklärt der Verwalter, da kein Anspruch gestellt wurde: Es gehört alles ihm. Das ganze hat einem ersten Schätzungswert von ca.1 Million Euro. Wie ist dies Sache im internationalen Erbschaftsrecht. Da Polen zu europäischen Gemeinschaft gehört, ist das polnische, oder europäisches Recht zuständig. Ist hier das Erbe wirklich verfallen, da es nicht in Anspruch genommen wurde. Kann der Verwalter nun behaupten, es ist seins?
Die Frage ist wohl im Erbrecht besser aufgehoben...
Habe ich einen Beitrag mit dieser Fragestellung nicht schon mal gesehen? _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
ich schätze mal, dass es hier nach polnischem Recht geht, da der Erblasser in Polen gelebt hat, und die Erbmasse sich dort befindet.
Bei solch einer Erbmasse empfhiehlt es sich schnellstens einen RA oder Notar zu besuchen.
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