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passwort Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.06.2006 Beiträge: 10
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Verfasst am: 18.08.06, 17:35 Titel: Rechte des Kommanditisten |
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A ist Kommanditist in einer KG. Welche Möglichkeiten hat er gegen die (seiner Meinung nach) falschen Steuererklärungen der Gesellschaft zur einheitlichen bzw. gesonderten Feststellung vorzugehen?
Ich habe bisher nur etwas über die Informations- bzw. Auskunftsrechte gefunden.
pwd _________________ Der einzige Unterschied zwischen mir und einem Verrückten ist der, dass ich nicht verrückt bin. |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 18.08.06, 18:17 Titel: |
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Wenn im Gesellschaftsvertrag diesbezüglich nichts steht, sind Kommanditisten von der Geschäftsführung ausgeschlossen (§164 HGB) _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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passwort Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.06.2006 Beiträge: 10
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Verfasst am: 18.08.06, 18:30 Titel: |
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ja, soweit ist das schon klar.
die frage ist ja jetzt, ist zum beispiel ein einspruch beim finanzamt als "geschäftsführung" der gesellschaft zu qualifizieren? _________________ Der einzige Unterschied zwischen mir und einem Verrückten ist der, dass ich nicht verrückt bin. |
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Saxoflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.12.2004 Beiträge: 213
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Verfasst am: 18.08.06, 18:36 Titel: |
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die Rechte eines Kommanditisten richten sich in erster Linie nach dem Gesellschaftsvertrag. Sind darin keine Angaben gemacht, so ist das HGB bzw. BGB maßgebend.
Er hat dann nach § 166 HGB Informations- und -Auskunftsrechte und mehr nicht. Falls er mit dem Feststellungsbescheid nicht einverstanden ist muss er ggfs. Einspruch beim Feststellungsfinanzamt einlegen, wobei die anderen Gesellschafter dann dem Verfahren hinzugezogen werden.
Gruß
Sven _________________ Lieber sich das Hirn verrenken
als dem Finanzamt was zu schenken |
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*P* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 20.03.2006 Beiträge: 3613
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Verfasst am: 18.08.06, 19:40 Titel: |
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Hallo,
zur Ergänzung:
Er ist nach § 352 AO befugt Einspruch einzulegen.
Aber nur dann, wenn er persönlich betroffen ist.
Gruß
der Petz |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 18.08.06, 21:02 Titel: |
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Im Zweifel gilt ein vom Kaufmann vorgenommenes Rechtsgeschäft als zum Betrieb zugehörig (§ 344 Abs. 1 HGB) _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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Risus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.04.2006 Beiträge: 1167 Wohnort: Düsseldorf reloaded
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Verfasst am: 19.08.06, 06:18 Titel: |
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Hallo,
die beiden letzten Beiträge von Saxoflyer und I-User wurden aus dem Crossposting des Fragestellers im Steuerforum hierher verschoben und eingefügt.
Freundliche Grüsse
Risus _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ] |
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towel day FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.05.2006 Beiträge: 1162
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Verfasst am: 21.08.06, 08:53 Titel: |
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Risus hat folgendes geschrieben:: | die beiden letzten Beiträge von Saxoflyer und I-User wurden aus dem Crossposting des Fragestellers im Steuerforum hierher verschoben und eingefügt.
| Ja. Genau falsch rum, da steuerrechtliches Problem.
Weshalb Petz die Frage auch tadellos beantworten konnte  _________________ Gruß
towel day
zerfrettelter Grundwanzling |
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passwort Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.06.2006 Beiträge: 10
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Verfasst am: 21.08.06, 11:04 Titel: |
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towel day hat folgendes geschrieben:: | Ja. Genau falsch rum, da steuerrechtliches Problem.
Weshalb Petz die Frage auch tadellos beantworten konnte  |
JA ich habs auch eher steuerrechtlich als gesellschaftsrechtlich gesehen, hatte es aber schließlich in beide Kategorien eingestellt, in der Hoffnung möglichst viele Nutzer zu dem etwas abseitigen Thema zu erreichen.
Vielen Dank für die Antworten.
pwd _________________ Der einzige Unterschied zwischen mir und einem Verrückten ist der, dass ich nicht verrückt bin. |
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Risus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.04.2006 Beiträge: 1167 Wohnort: Düsseldorf reloaded
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Verfasst am: 21.08.06, 20:05 Titel: |
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passwort hat folgendes geschrieben:: | JA ich habs auch eher steuerrechtlich als gesellschaftsrechtlich gesehen |
das war zunächst aber nicht eindeutig ersichtlich, weil einige Antworten auch das Gesellschafts- und Handelsrecht berührten
passwort hat folgendes geschrieben:: | hatte es aber schließlich in beide Kategorien eingestellt, in der Hoffnung möglichst viele Nutzer zu dem etwas abseitigen Thema zu erreichen. |
...und damit einige Verwirrung gestiftet. Crosspostings sind nicht gerade fair gegenüber den Leuten, die sich Mühe geben, darauf zu antworten.
Soll der Thread denn jetzt in's Steuerrecht verschoben werden?
Kostet aber extra!
Grüsse
Risus _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ] |
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 21.08.06, 22:11 Titel: |
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I-user hat folgendes geschrieben:: | Im Zweifel gilt ein vom Kaufmann vorgenommenes Rechtsgeschäft als zum Betrieb zugehörig (§ 344 Abs. 1 HGB) |
Ja, aber Kaufmann ist die KG (§ 6 Abs. 1 HGB); das hilft also nicht viel weiter.
Risus hat folgendes geschrieben:: | Soll der Thread denn jetzt in's Steuerrecht verschoben werden?
Kostet aber extra! |
Ich dagegen halte es mit dem "Gelernten Jäger": Heute umsonst, morgen für Geld! |
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passwort Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.06.2006 Beiträge: 10
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Verfasst am: 22.08.06, 13:08 Titel: |
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Risus hat folgendes geschrieben:: |
...und damit einige Verwirrung gestiftet. Crosspostings sind nicht gerade fair gegenüber den Leuten, die sich Mühe geben, darauf zu antworten. |
ich werds nicht mehr tun - versprochen, aber waum das unfair ist versteh ich nicht ganz. ist ja nun nicit so, dass die antwortgeber ihre antworten in beiden threads geschrieben haben oder dies mussten.
Risus hat folgendes geschrieben:: |
Soll der Thread denn jetzt in's Steuerrecht verschoben werden?
Kostet aber extra!
Grüsse
Risus |
Das Verschieben zurück ins Steuerrecht ist nicht unbedingt erforderlich. Rechte die über 352 AO bzw. 48 FGO bezeihneten hinausgehen scheints nicht zu geben. Dank an alle.
pwd _________________ Der einzige Unterschied zwischen mir und einem Verrückten ist der, dass ich nicht verrückt bin. |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 22.08.06, 22:53 Titel: |
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passwort hat folgendes geschrieben:: | aber waum das unfair ist versteh ich nicht ganz. ist ja nun nicit so, dass die antwortgeber ihre antworten in beiden threads geschrieben haben oder dies mussten. | Wahrscheinlich wurde gemeint, dass Leute in einem Thread fleißig antworten, abwohl ähnliche Antworten schon im anderen Thread vorhanden sind. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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