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verfassungsfeindliche symbole in künstlerischen darstellunge

 
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redfreakz
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2004
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 17:31    Titel: verfassungsfeindliche symbole in künstlerischen darstellunge Antworten mit Zitat

also herr X betreibt eine community mit einer galerie. das team achtet sehr darauf, dass copyrightgeschütze und verfassungsfeindliche bilder nicht auf ihrem server gespeichert werden.
aber hin und wieder kommt es dann doch vor, dass es sich um nicht eindeutig klar einzugrenzende bilder handelt (zb eine jesusfigur trägt ein hakenkreuz)...
wie verhält es sich denn da? zb auch in filmen werden ja hakenkreuze dargestellt (indiana jones) und dürfen in deutschland vorgeführt werden...
das problem ist auch oft: manchmal erkennt man nicht auf den ersten blick, dass etwas ironisch gemeint ist und ein eigentlich anti-nazibild wird schnell als nazibild gesehen.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

siehe § 86a Abs. 3 i. V. m. § 86 Abs. 3 StGB.
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Graf von Krockow
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.08.2006
Beiträge: 173
Wohnort: Potsdam

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Der einfache Hinweis auf die einschlägigen Normen des Strafgesetzbuches sollen wohl verdeutlichen, dass das Zeigen solcher Symbole stets strafbar ist.
Das gilt sogar dann, wenn ein Button oder Aufnäher in der Öffentlichkeit getragen wird, der sich gegen den Nationalsozialismus stellen will, wie z.B. das schemenhaft dargestellte Männlein, das ein Hakenkreuz in einen papierkorb wirft oder die Faust, die ein Hakenkreuz kaputtschlägt, wie auch das "Hakenkreuz im Parkverbot", also rundes, rotumrandetes Schild mit roten Querbalken, in dem sich ein Hakenkreuz befindet.
Liefert im Ausland zwar ein etwas merkwürdiges Bild deutscher Polizeiarbeit ab, wenn Ordnungshüter gezeigt werden, die Nazi-Gegner verhaften... formaljuristisch betrachtet handelt es sich aber ebenso um ein Tragen bzw. Zur-Schau-Stellen nationalsozialistischer symbole, wie die Hakenkreuzflagge selbst - den tieferen Sinn hinter dem gesamten Button zu erblicken, das erwarte bitte keiner von unseren streng nach Vorschrift vorgehenden Polizeibeamten... Geschockt
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Graf von Krockow hat folgendes geschrieben::
Der einfache Hinweis auf die einschlägigen Normen des Strafgesetzbuches sollen wohl verdeutlichen, dass das Zeigen solcher Symbole stets strafbar ist.


Also in den Absätzen, auf die verwiesen wurde, steht etwas anderes.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Liefert im Ausland zwar ein etwas merkwürdiges Bild deutscher Polizeiarbeit ab, wenn Ordnungshüter gezeigt werden, die Nazi-Gegner verhaften...

Meistens sind es doch eh irgendwelche gescheiterten Existenzen oder Verlierer mit schlechten Schulnoten und dem Zwang sich verwahrlost öffentlich zur Schau stellen zu müssen um überhaupt irgend was zu haben gegen das man sein kann. Am 1. Mai werden dann bevorzugt Autos angezündet und Geschäfte geplündert usw...

Wer im Anzug unterwegs ist muss sich vor den Typen mehr fürchten als vor Neonazis. Die stehen auf meinem Ranking auch nicht viel schlechter als hinrlose Neonazis. Kann man auch alle in einen Sack stecken und mit nem Knüppel drauf hauen. Trifft fast immer der richtigen... Winken
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...fleißig wie zwei Weißbrote
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Also in den Absätzen, auf die verwiesen wurde, steht etwas anderes.

Ja, § 86 Abs. 3 StGB, auf den § 86a Abs. 3 StGB verweist, beginnt mit: "Absatz 1 gilt nicht, ..." Daher sind die hier geschilderten Handlungen nicht tatbestandsmäßig, ergo nicht strafbar.
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redfreakz
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2004
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient


wie wird da kunst definiert? ist eine karikatur schon kunst? das mit den buttons und patches ist mir bewußt, das ist auch eine ganz andere sache da ein solcher button eine politische aussage hat die missverstanden werden kann. aber was ist mit künstlerischen darstellungen? und wenn diese nach (3) erlaubt ist, was ist wenn diese eine pro-nazi aussage enthält oder eine aussage die nicht eindeutig (und das ist es ja bei kunst sehr oft) erkennbar ist?
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noidic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 555
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wie hier bereits beantwortet ist die Nutzung von NS-Symbolen vereinfacht gesagt dann erlaubt, wenn sie nicht für politische Aussagen gebraucht werden, also z.B. in der Kunst oder zur Darstellung geschichtlicher Ereignisse.

Wobei sich mir immer noch nicht der Sinn erschließt, warum die NS-Symbolik derart krass verboten wird. Es scheint einfacher zu sein, gewaltverherrlichendes oder kinderpronographisches Material straffrei zu besitzen, als NS-Symbolik.
Meines Erachtens zeigt sich da die meiner persönlichen Meinung nach unberechtigte Scham der Politiker, sobalds um dieses Thema geht.

Die ganze Geschichte ist über 60 Jahre her. Wenn die Jungs unbedingt ihr Hakenkreuztattoo zur schau stellen wollen, lasst sie doch einfach. Durch das Verbot der Symbole ändert sich die Einstellung der Neonazis auch nicht.

Wie auch immer, wenn man sich unsicher ist, ob ein bestimmtes Bildnis unter o.g. Gesetze fällt, vielleicht einfach mal bei der Polizei nachfragen.
_________________
Hat deine Frau die Haut vom Rind und das Gebiß vom Pferde, schleife deine Axt geschwind, daß sie erlöset werde.
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

redfreakz hat folgendes geschrieben::

wie wird da kunst definiert?


"Mephisto"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Eine Zusammenfassung ist hier zu finden: http://de.wikipedia.org/wiki/Mephisto-Entscheidung#Zusammenfassung_des_Urteils

Rational ist das alles allerdings nicht aufzulösen. Geschockt
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