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Frage nach den Kosten. Kostet die schon?

 
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Willy Bruns
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 19:46    Titel: Frage nach den Kosten. Kostet die schon? Antworten mit Zitat

Kostet schon "Platznehmen" am Beratungstisch eigentlich? Oder fängt es erst mit Kosten an nach der Anwaltserklärung,: Wenn sie mir erzählen worum es geht, kostet die Erstberatung xy € fest oder je Stunde. Wenn ich dann sage, danke, mir zu teuer, keine Darstellung, ich gehe, war es das dann?
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.09.04, 20:27    Titel: Re: Frage nach den Kosten. Kostet die schon? Antworten mit Zitat

Platznehmen am Mittagstisch kostet nichts, aber Platznehmen am Beratungstisch Warum heisst der Beratungstisch wohl Beratungstisch ?

Petra Hienenke Winken
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.09.04, 07:23    Titel: Re: Frage nach den Kosten. Kostet die schon? Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Platznehmen am Mittagstisch kostet nichts,


wenn du aber ein schnitzel mit pommes und salat bestellst kostet das 13,50€
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.09.04, 12:48    Titel: Re: Frage nach den Kosten. Kostet die schon? Antworten mit Zitat

hast nicht kapiert: Leistung am Mittagstisch ist das Essen, Leistung am Beratungstisch ist die Beratung. Nimmst du das eine oder das andere in Anspruch, musst du zahlen.
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Toni
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 13:19    Titel: Re: Frage nach den Kosten. Kostet die schon? Antworten mit Zitat

Willy Bruns hat folgendes geschrieben::
Kostet schon "Platznehmen" am Beratungstisch eigentlich? Oder fängt es erst mit Kosten an nach der Anwaltserklärung,: Wenn sie mir erzählen worum es geht, kostet die Erstberatung xy € fest oder je Stunde. Wenn ich dann sage, danke, mir zu teuer, keine Darstellung, ich gehe, war es das dann?


Hallo Willy,
ja auch eine Beratung kostet. Ein Beratungsgespräch darf höchstens 180 Euro kosten. Wenn Sie nach der Beratung keinen Auftrag erteilen, müssen Sie die Beratung trotzdem bezahlen.
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Michael Hofferbert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 379
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 22.09.04, 17:36    Titel: Rechtsfragen prüfen oder Schnitzel essen? Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
hast nicht kapiert: Leistung am Mittagstisch ist das Essen, Leistung am Beratungstisch ist die Beratung. Nimmst du das eine oder das andere in Anspruch, musst du zahlen.


Vielleicht ist es eben nicht ganz sinnvoll, Rechtsfragen mit Schnitzelessen zu erklären.
Die Beantwortung der Frage, was eine anwaltliche Beratung kosten wird - das wurde hier früher schon wiederholt diskutiert -, kann dann und nur dann Gebühren auslösen, wenn dazu selbst eine zeitafwendige Durcharbeitung des Falles erforderlich ist.
Wenn ich - z.B. - die Kosten einer Mandatsübernahme in einer in ihrem wirklichen Umfang nicht sofort abschätzbaren Sache, die evtl. sowohl zivilrechtliche als auch verwaltungs-, steuer- und strafrechtliche Dimensionen und Weiterungen haben kann, prognostzieren soll, dann muß ich mir zunächst ein Bild davon machen, welcher Arbeitsaufwand voraussichtlich entstehen wird und welche Verfahren notwendig werden können. Dazu kann umfangreiches Aktenstudium erforderlich sein.

Laien verkennen oft, dass der Anwalt sich nicht einfach auf das beschränken darf, was der Auftraggeber für rechtlich einschlägig hält. Nach der Rechtsprechung aller damit befaßten Gerichte muß ein Anwalt einen Auftraggeber auch ungefragt auf eventuelle Nebenfolgen steuerlicher, strafrechtlicher, erbrechtlicher etc. Art hinweisen. Tut er dies - wie das leider häufig der Fall ist - nicht, haftet er für den evtl. entstehenden Schaden. Will er diese Haftung aber vermeiden, kann er nur mit dem Auftraggeber eine ausdrückliche dahingehende Vereinbarung treffen oder die Fragen selbst sorgfältig prüfen. Die Vereinbarung hat aber den Pferdefuß, dass sie nur wirksam ist, wenn der Anwalt den Auftraggeber auch darüber belehrt, auf welche Prüfung er da im Deteil tatsächlich verzichtet. Auch das setzt in gewissem Umfang die mindestens ansatzweise Durchführung der Prüfung voraus.
Ein Haftungsverzicht nach dem Prinzip: "Für alles andere" wird die Haftung ausgeschlossen, reicht nicht.

Also zusammenfassend:
    1. Die Frage, was kostet das bei Ihnen, ist nur dann schnell zu beantworten, wenn man einen Stundensatz nennt oder dem Fragsteller die Auskunft gibt, dass sich aus einen voraussichtlich amzunehmenden Streitwert voraussichtlich anzunehmende gesetzliche Gebühren und Kosten in Höhe XY ergeben.
    2. Wenn man sich - was eher die Regel als die Ausnahme ist - zunächst als Anwalt anhören oder durchlesen muß, um was es denn bei dem potentiellen Auftrag gehen wird, dann ist es sinnvoll, den potentiellen Auftraggeber von Anbeginn darauf hinzuweisen, dass auch dies gebührenpflichtige Tätigkeit sein kann.


Es ist eben nicht wie beim Schnitzelessen.

_________________
Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 16:51    Titel: Re: Rechtsfragen prüfen oder Schnitzel essen? Antworten mit Zitat

Dazu fällt mir ein einschlägiger Anwaltswitz ein: Sehr glücklich

Ein Mandant fragt seinen Anwalt: "Was kostet es, wenn ich Ihnen 2 Fragen stelle?"
"1.000 Euro" antwortet der Anwalt und sagt " Wie lautet denn Ihre zweite Frage?"
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