Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Lärmbelästigung durch Luft/Wasser Wärmepumpe!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Lärmbelästigung durch Luft/Wasser Wärmepumpe!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Umweltrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
AD-ManRL
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.08.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.08.06, 16:14    Titel: Lärmbelästigung durch Luft/Wasser Wärmepumpe! Antworten mit Zitat

Hallo,
leider funktioniert mein erster thread zu diesem Thema nicht.

Also auf ein zweites.

Welche Schall Emissions- und Immissions- richtwerte muss eine solche Heizungsanlage einhalten.
Mein Nachbar der gerade seinen Neubau fertig gestellt hat nimmt eine solche Anlage in Betrieb. Erste Erfahrungen unsererseits locker 60 dB an den Luft ein und Auslässen.
Da es direkt in meinen Garten Strahlt, kann ich der Anlage abends beim Fernsehen zuhören. Ja bei geschlossenen Fenstern.

Zu dem Thema der Dauer Lärm Emissionen von Wärmepumpen habe ich sehr Detaillierte Beschreibungen von Schweizer Unternehmen und Universitäten gefunden.
Beispiel: http://www.empa.ch/plugin/template/empa/*/2815/---/l=
Gibt es so etwas auch für Anlagen in Deutschland?

Gruß
Andreas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nyctramp
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wird auch nicht funktionieren, solange in der Ich-Form geschrieben wird. Kostenlose Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.

Wie hoch der DB-Wert sein mag kann ich aber auch nicht beurteilen (würde mich aber auch interessieren - weiß das jemand?).

Generell sollte die Anlage eine Zulassung haben (davon ist auszugehen). Dabei sind die Geräuschemissionen bereits gemessen worden. Daher ist davon auszugehen, dass bei einem gerade fertiggestellten Neubau die Geräusche nicht über den zulässigen Werten liegen sofern kein technischer Defekt vorliegt.

Handelt es sich um Innen- oder Aussenaufstellung? Wenn Sie herausbekommen welcher Hersteller es ist, wird Ihnen dieser vielleicht was dazu sagen können.

Nach meiner Info sollte so eine Anlage übrigens nicht ständig Luft ansaugen, sondern nur wenn gerade zur Aufbereitung von Warmwasser oder zur Heizung notwendig.
_________________
Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nyctramp
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Also soweit ich Google trauen darf, dürfte die zulässige Lärmgrenze bei 50 db am Tag und bei rund 35 db in der Nacht in reinen Wohngebieten liegen. Ob es regional unterschiedliche Verordnungen gibt und in wie weit die Daten aktuell sind entzieht sich meiner Kenntnis.

Zur Arbeitslautstärke von Wärmepumpen habe ich auf verschiedenen Internetseiten verschiedenste Lautstärken gefunden. Die 50 db überschreitet aber soweit ich das sehen kann keiner.

Zum Vergleich 0-20 db entsprechen etwa einem Waldrauschen oder flüstern, während 40 - 60 db bereits normale Gesprächslautstärke sind (oder ein leises Radio). 60 db erzeugt auch ein vorbeifahrendes Auto. Wenn also die Aussage stimmt, dass sie bei geschlossenem Fenster und laufendem Fernseher die Anlage hören können, dann müßte die Anlage sehr laut sein und damit über den von den meisten Herstellern angegebenen Lärmpegeln liegen --> Könnte evtl. eine fehlerhafte Installation oder ein schlechter Untergrund als Resonanzkörper schuld sein? Vielleicht einfach mal mit dem Nachbarn reden?

Allerdings muß dazugesagt werden, dass Geräusche auch unterschiedlich wahrgenommen werden. Wer hat nicht schon mal in einem stillen Raum einen Stift fallen lassen und wie laut ist einem das vorgekommen?

Würde mich interessieren wie der Fall weitergeht. Bitte auf dem laufenden Halten.
_________________
Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nyctramp
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Und noch was, was ich zuerst übersehen hatte:

... hat GERADE ...NEUBAU ... fertiggestellt ...

Leider habe ich das "GERADE" und "NEUBAU" irgendwie überlesen. Sonst wäre die Beantwortung wahrscheinlich gleich einfacher ausgefallen.

Vermutlich haben Sie innerhalb von 2 Wochen bereits eine erheblich reduzierte Schallbelastung. Bei einem Neubau ist es notwendig für ca. 2 Wochen die Wärmepumpe unter Volllast zu fahren. Um dem Estrich im Haus die Spannung zu nehmen wird die Heizung täglich um ca. 5° C nach oben gefahren. Dauert ca. 1 Woche. Anschließend wird die Temperatur wieder für ca. 1 Woche täglich um ca. 5° C gesenkt. Was genau dahintersteckt kann ein Heizungsbauer beantworten. Es hat aber was damit zu tun, dass der Estrich austrocknen muß und erst dann der Fußbodenbelag darauf gelegt werden kann.

Danach dürfte sich die Belastung (hoffentlich) in Grenzen halten.

Daher nochmals meine Empfehlung: Kleines Schwätzchen mit dem Nachbarn halten. Vielleicht bei einem Kaffee? Kommt gut an, wenn der Nachbar so begrüßt wird. Und dann lässt sich´s auch in Zukunft besser miteinander leben.

Würde mich freuen, wenn ich Info bekomme ob ich Recht hatte.
_________________
Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Umweltrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.