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Baphomet Interessierter
Anmeldungsdatum: 23.08.2006 Beiträge: 14
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Verfasst am: 23.08.06, 00:31 Titel: Umtausch ohne Beleg?? |
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Hallo,
kann man einen Artikel (z.B. einen Staubsauger) nach 20 Monaten ohne Kaufbeleg zu dem Laden zurückbringen, wo man ihn gekauft hat, und auf die Reparatur bzw. den Ersatz bestehen? Die Läden stellen sich wegen der Kaufbelege ja ziemlich an, aber ich hab auch was von der Glaubhaftmachung durch Zeugen gehört, wie funktioniert denn sowas?
Vielen Dank für Informationen  _________________ Greetz,
Baphomet |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 23.08.06, 01:02 Titel: Re: Umtausch ohne Beleg?? |
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| Baphomet hat folgendes geschrieben:: | Die Läden stellen sich wegen der Kaufbelege ja ziemlich an, aber ich hab auch was von der Glaubhaftmachung durch Zeugen gehört, wie funktioniert denn sowas?
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Man hatte zufällig seine Ehefrau beim Kauf dabei, und die erinnert sich zufällig ganz genau daß es an diesem Tag vor 20 Monaten und keinem anderem war. Sobald der gegnerische Anwalt meint "naja die Frau, ist doch Wirtschaftsgemeinschaft", fällt einem ein, daß es doch die Nachbarin war. Wenn der gegnerische Anwalt dann nach Zeugen fragt, die bezeugen können, daß man nur diesen einen Staubsauger von diesem Typ gekauft hat, erinnert sich die Ehefrau, äh inzwischen die Nachbarin, daran, daß der alte Kaugummi schon damals im Laden daran klebte.
Hat man das dann alles durch und der Richter grad keine Lust, wieder mal ein bißchen gezielt in die Falle zu locken zwecks Vorlage an die Staatsanwaltschaft, kommt die Frage nach der Beweislast für das Vorhandensein des Fehlers zum Zeitpunkt der Übergabe. Nachdem die benachbarte Ehefrau auch das fleißig versichert. fragt der Richter schließlich "ja goude Fraa, warum homms denn dann des Graffl net glei im erschten halm Johr zrickbracht" und die eheliche Nachbarin antwortet "der issmer doch erscht letztm Monat die Schtiegn nunntergfalln"
Zuletzt bearbeitet von FM am 23.08.06, 01:04, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Rena Hermann FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.12.2005 Beiträge: 2886
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Verfasst am: 23.08.06, 01:03 Titel: |
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Das sind meines Wissens zwei voneinander getrennte Dinge:
1. Hat man einen Rechtsanspruch auf Reparatur/Ersatz?
Hinsichtlich der gesetzlichen Gewährleistung (zwei Jahre) des Händlers wäre das der Fall, wenn der Mangel schon beim Verkauf vorlag. Nach sechs Monaten muss dies allerdings der Käufer beweisen.
Eine Garantie hingegen wäre was völlig anderes. Die gewährt i.d.R. (und völlig freiwillig zu frei definierbaren Bedingungen) jedoch der Hersteller - wenn er denn überhaupt möchte. Also wäre dieser der Ansprechpartner. Näheres sagen die Garantiebedingungen.
2. Wenn 1. zutrifft - und zwar im Hinblick auf die gesetzliche Gewährleistung - hat man ihn gegenüber einem bestimmten Händler?
Ja ... gegenüber dem, bei dem man gekauft hat. Fehlt ein zweifelsfreier Beweis dafür (z.B. der Kaufbeleg), entscheidet - sofern der Händler das nicht über Kulanz laufen läßt - vermutlich ein Gericht über die "Glaubhaftmachung", wenn man die Gewährleistung (wichtig: es geht dabei um Mängel, die schon zum Kaufzeitpunkt vorgelegen haben und was nach 20 Monaten vom Käufer zu belegen ist ... nicht zu verwechseln mit Garantie) denn einklagen möchte. Ob sich das lohnt bleibt jedem selbst überlassen.
Gruß
Rena |
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Baphomet Interessierter
Anmeldungsdatum: 23.08.2006 Beiträge: 14
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Verfasst am: 23.08.06, 02:38 Titel: |
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Nehmen wir an, es handele sich um einen Garantiefall und der Schaden sei bereits nach 12 Monaten eingetreten und nach Ablehnung durch den Händler wegen fehlenden Kaufbelegs stünde das gute Teil nun rum und man frage sich, was nu? _________________ Greetz,
Baphomet |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 23.08.06, 07:44 Titel: |
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| Wenn in den Garantiebedingungen steht, dass diese nur mit Kaufbeleg gewaehrt wird, dann wird der Staubsauger auch noch in 100 Jahren rumstehen. |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 23.08.06, 10:10 Titel: |
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| Richard Gecko hat folgendes geschrieben:: | | Wenn in den Garantiebedingungen steht, dass diese nur mit Kaufbeleg gewaehrt wird, dann wird der Staubsauger auch noch in 100 Jahren rumstehen. |
Die Gewährleistung ist von Garantiebedingungen unabhängig. Man könnte also ggf. anstelle der Garantie die Gewährleistung einfordern.
Praktisch machbar wäre dies, wenn folgende Bedingungen erfüllbar sind:
1. Man kann nachweisen, z.B. durch einen Sachverständigen, daß es um einen Produktionsfehler geht
2. Man kann anderweitig nachweisen, wer der Verkäufer war (schwierig bei Typen, die überall verkauft werden, leichter bei Handelsmarken) und daß der Kauf noch keine 24 Monate zurückliegt (denkbar, wenn das Gerät noch gar nicht so lange produziert wird, oder auf dem Gerät ein Herstellungsdatum angegeben ist). |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 23.08.06, 10:29 Titel: |
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| FM hat folgendes geschrieben:: | | 2. Man kann anderweitig nachweisen, wer der Verkäufer war (schwierig bei Typen, die überall verkauft werden, leichter bei Handelsmarken) und daß der Kauf noch keine 24 Monate zurückliegt (denkbar, wenn das Gerät noch gar nicht so lange produziert wird, oder auf dem Gerät ein Herstellungsdatum angegeben ist). |
Das nützt heutzutage überhaupt nichts mehr, seitdem es leider Kunden gibt, die die "Handelsmarken" zunächst stehlen und anschließend in einer anderen Filiale umtauschen wollen ... |
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Baphomet Interessierter
Anmeldungsdatum: 23.08.2006 Beiträge: 14
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Verfasst am: 23.08.06, 12:32 Titel: |
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Es würde ja niemand Geld zurück wollen, ein funktionsfähiger Staubsauger wäre ja schon erfreulich, schließlich sollte man für 120 Euro erwarten können, dass dieser zumindest die Garantiezeit übersteht. Naja werde mich mal beim Verbraucherschutz umhören, was die so sagen. _________________ Greetz,
Baphomet |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 23.08.06, 12:42 Titel: |
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| Die Gewaehrleistung, bzw. Garantie regeln den gesetzlichen bzw. freiwillig gegebenen Anspruch fuer den Kaeufer. Sie sind keine Funktionsgarantie. Wenn ein Staubsauger nach 6 Monaten + 1 Tag kaputt geht und der Kaeufer nicht nachweisen kann, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag, dann hat der Kaeufer einfach Pech gehabt. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 23.08.06, 12:50 Titel: |
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| Baphomet hat folgendes geschrieben:: | | Naja werde mich mal beim Verbraucherschutz umhören, was die so sagen. |
Die können Ihnen den fehlenden Kaufbeleg wahrscheinlich auch nicht beschaffen ... |
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Baphomet Interessierter
Anmeldungsdatum: 23.08.2006 Beiträge: 14
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Verfasst am: 23.08.06, 13:03 Titel: |
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| nebelhoernchen hat folgendes geschrieben:: | | Baphomet hat folgendes geschrieben:: | | Naja werde mich mal beim Verbraucherschutz umhören, was die so sagen. |
Die können Ihnen den fehlenden Kaufbeleg wahrscheinlich auch nicht beschaffen ... |
Was ist das denn für eine Auskunft? Haben Sie Langeweile? _________________ Greetz,
Baphomet |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 23.08.06, 13:09 Titel: |
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| Also nochmal ganz langsam: Fuer die gesetzliche Gewaehrleistung muessen sie nach 6 Monaten den Nachweis erbringen, das der Fehler schon beim Kauf vorhanden war. Fuer die Garantie muessen sie die Bedingungen der Garantiebestimmungen ihres Geraetes einhalten. Und wenn da steht, dass es Garantie nur mit Beleg gibt, dann ist das so und nebelhoernchen hat ganz Recht: Der Verbraucherschutz wird ihnen den Beleg nicht geben koennen. |
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Baphomet Interessierter
Anmeldungsdatum: 23.08.2006 Beiträge: 14
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Verfasst am: 23.08.06, 13:50 Titel: |
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Wer sagt bittschön, dass ich vom Verbraucherschutz einen Beleg haben möchte?? Ich habe lediglich geschrieben, dass ich mir dort noch eine Auskunft einholen werde. Kein Grund beleidigt zu sein und so einen offensichtlichen Blödsinn zu antworten. Ich habe das hier für eine seriöse Seite gehalten! _________________ Greetz,
Baphomet |
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Baphomet Interessierter
Anmeldungsdatum: 23.08.2006 Beiträge: 14
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Verfasst am: 23.08.06, 14:03 Titel: |
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Also Anruf bei der Verbraucherzentrale ergab, ohne Quittung läuft nichts. Ganz sachlich ohne doofe Seitenhiebe und dumme Bemerkungen á la "wir können ihnen auch keinen Beleg basteln".
Somit ist die Sache erledigt. Den sachlichen Helfern einen schönen Dank, den anderen den Hinweis, dass man sich als neuer User doch bei solchen Antworten veräppelt fühlt und man darüber vielleicht mal nachdenken sollte. _________________ Greetz,
Baphomet |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 23.08.06, 14:07 Titel: |
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| Niemand hat sie veraeppelt oder etwas falsches gesagt. Alle haben gesagt ohne Beleg gehts nicht und da kann der Verbraucherschutz auch nichts dran aendern. |
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