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Missbrauch eines Namens aus der Öffentlichkeit in Forum

 
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evi
Gast





BeitragVerfasst am: 08.12.04, 17:03    Titel: Missbrauch eines Namens aus der Öffentlichkeit in Forum Antworten mit Zitat

Guten Tag,

angenommen, in einem Internet-Forum für Familienfragen würde sich ein verliebter Teenager rumtreiben, der über Monate hinweg von der Partnerschaft zu einem regional bekannten Schauspieler erzählt.
Dann würde der Teenie von einer Schwangerschaft, der Hochzeit mit dem Schauspieler erzählen, aktive Namenssuche betreiben und immer wieder davon erzählen, welche Namen "ihrem Mann" gefallen und welche nicht... und zuletzt von der Geburt der gemeinsamen Kinder.
Und wenn es denn so wäre, dass dieser Teenie die Geburt des Kindes dann sogar unter zwar dem eigenen Nick verkündet, aber mit dem Namen des Schauspielers unterzeichnet (weil sie ja offiziell mit den gemeinsamen Zwillingen im Krankenhaus liegt).

Wenn dieses Mädchen als Fake entlarvt würde und sogar die Mailadresse eine "gemeinsame" gewesen wäre (z.B. Sandra_und_Michael_Pope@xxx.net).

Wäre in diesem Fall der Serverbetreiber, bzw. die Moderatoren dazu verpflichtet, diesen Schauspieler darüber zu informieren, was in seinem Namen und unter Bezug auf seinen Namen in diesem Forum gepostet wurde?

Dank für eine rege Diskussion dieses Fallbeispiels.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.12.04, 21:36    Titel: Re: Missbrauch eines Namens aus der Öffentlichkeit in Forum Antworten mit Zitat

evi hat folgendes geschrieben::
Wäre in diesem Fall der Serverbetreiber, bzw. die Moderatoren dazu verpflichtet, diesen Schauspieler darüber zu informieren, was in seinem Namen und unter Bezug auf seinen Namen in diesem Forum gepostet wurde?


Ich sehe dafür keine Grundlage.
"Nichtanzeige geplanter Straftaten" ist nicht einschlägig (zum einen Grundvoraussetzung des Straftatenkatalogs nicht erfüllt, zum anderen keine weiteren "geplanten Straftaten" erkennbar).
Auch sehe ich keine Garantenpflicht des Betreibers gegenüber dem Prominenten (daß er prominent ist, ist für den Fall relativ irrelevant), sodaß auch zivilrechtlich keine Ansprüche erkennbar sind.
Der Betreiber müßte lediglich eine Rufschädigung bei positiver Kenntnis unterbinden - wenn er also nachweislich von den Beiträgen weiß, deren Korrektheit auch begründet anzweifeln muß und sie trotzdem nicht entfernt, macht er sich als Mitstörer haftbar.

Eine Verpflichtung zu einer Mitteilung der Art "Hallo, wissen Sie eigentlich, daß der X Sie im Forum Y verunglimpft?" gibt es jedoch nirgends, weder direkt (aus Gesetz) noch indirekt (über Mitstörerhaftung).
_________________
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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evi
Gast





BeitragVerfasst am: 09.12.04, 02:36    Titel: Re: Missbrauch eines Namens aus der Öffentlichkeit in Forum Antworten mit Zitat

Der Betreiber müßte lediglich eine Rufschädigung bei positiver Kenntnis unterbinden - wenn er also nachweislich von den Beiträgen weiß, deren Korrektheit auch begründet anzweifeln muß und sie trotzdem nicht entfernt, macht er sich als Mitstörer haftbar.

------------------------------------------------------

DAS ist allerdings ein interessanter Aspekt, der in den Diskussionen des Fallbeispiels im Freundeskreis nicht beachtet wurde.
Dann wäre der Betreiber des Forums bei Entlarvung eines Fakes verpflichtet, die Beiträge des Fakes zu entfernen? Das ist ein großer Arbeitsaufwand - wem könnte er diesen in Rechnung stellen?
Es würde in diesem Falle nicht ausreichen, einen Beitrag zu posten, in dem klar gestellt wird, dass die Beiträge des verknallten Teenies erstunken und erlogen waren?

Weswegen genau könnte das verknallte Fake eigentlich belangt werden? Den Begriff Verunglimpfung hatten wir in unseren Diskussionen nicht.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.12.04, 12:02    Titel: Re: Missbrauch eines Namens aus der Öffentlichkeit in Forum Antworten mit Zitat

> Dann wäre der Betreiber des Forums bei Entlarvung eines Fakes verpflichtet, die Beiträge des Fakes zu entfernen?

Wenn diese eine Rufschädigung darstellen (§§186, 187 StGB), ja.

> Das ist ein großer Arbeitsaufwand - wem könnte er diesen in Rechnung stellen?

Dem Verletzer, hier also dem "Fake"-Poster.

> Es würde in diesem Falle nicht ausreichen, einen Beitrag zu posten, in dem klar gestellt wird, dass die Beiträge des verknallten Teenies erstunken und erlogen waren?

Nein. Krasseres Beispiel: der A postet 100 Beiträge in der Art "der B ist ein Lügner, ein Mörder und ein Betrüger". Wären Sie dann an Stelle des B zufrieden, wenn irgendwo im Forum ein einzelnes Posting sagt "die Beiträge des A sind nicht wahr"?

> Weswegen genau könnte das verknallte Fake eigentlich belangt werden? Den Begriff Verunglimpfung hatten wir in unseren Diskussionen nicht.

Je nach Voraussetzungen etwa wg. §§186, 187 StGB (Verleumdung, üble Nachrede).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Gast






BeitragVerfasst am: 09.12.04, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte sagt Brad nichts davon, er freut sich doch so über die Geburt und wäre sicherlich traurig!

Nancy Pitt
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