Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Geschiedenenwitwenrente
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Geschiedenenwitwenrente

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
michaela404
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 17:24    Titel: Geschiedenenwitwenrente Antworten mit Zitat

Hallo !

Habe in diesem Forum schon mal etwas über die Geschiedenenwitwenrente gelesen.
Habe aber dazu noch fragen. Meine Mutter wurde von meinem Vater im Okt. 76 geschieden. Es hat kein Versorgungsausgleich stattgefunden. Sie kriegt eine recht geringe Rente und als mein Vater jetzt stab, der zu diesem Zeitpunkt wieder verheiratet war, hat meine Mutter einen Antrag auf Geschiedenenwitwenrente gestellt.
Als wir bei der Antragstellung fragte, ob es überhaupt Sinn macht, bekamen wir nur die Antwort, das die Chancen gut stehen für einen Rente. Jetzt habe ich mich etwas mit
dem § 243 SGB VI beschäftigt und bin der Meinung das Abs. 3 zutreffen könnten.
Wie haben den Antrag im Mai gestellt und leider noch nichts gehört.
Wenn es so wäre, wie würde dies dann berechnet werden, insbesondere mit der anderen Frau?
Kann mir jemand weiter helfen ?
Ich wäre sehr Dankbar.
Michaela
Nach oben
Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 24.09.04, 06:56    Titel: Re: Geschiedenenwitwenrente Antworten mit Zitat

Das ist grundsätzlich richtig, § 243 SGB VI trifft zu, wenn die Scheidung vor dem 1.7.77 rechtskräftig war. Abs. 3 dieser Vorschrift greift jedoch nur, wenn der Verstorbene keine hinterbliebenenrentenberechtigte Witwe hinterlässt. Da Ihr Vater aber wieder verheiratet war und ich mal davon ausgehe, dass die 'aktuelle' Witwe noch lebt, kann nach Abs. 3 kein Anspruch für Ihre Mutter entstehen.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 24.09.04, 07:25    Titel: Re: Geschiedenenwitwenrente Antworten mit Zitat

Ach ja, zur Berechnung:
Im Fall der Bewilligung wird die Witwenrente unter den beiden Witwen nach der Ehezeitdauer aufgeteilt.
Beispiel: geschiedene Witwe war mit dem Verstorbenen 20 Jahre verheiratet, aktuelle Witwe 10 Jahre (wird monatsgenau berechnet); Macht eine Gesamtehedauer des Verstorbenen von 30 Jahren;
Die geschiedene Witwe würde in dem Beispiel 2/3 der Witwenrente bekommen, die aktuelle 1/3, jeweils abzüglich des ggf. anrechenbaren Einkommens (--> § 97 SGB VI).
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michaela404
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 16:57    Titel: Re: Geschiedenenwitwenrente Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort
Habe leider den letzten Satz des § 243 (3) SGB VI falsch verstanden.
Nach oben
Michaela404
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 16:59    Titel: Re: Geschiedenenwitwenrente Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort
Habe leider den letzten Satz des § 243 (3) SGB VI falsch verstanden.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.