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Habe in diesem Forum schon mal etwas über die Geschiedenenwitwenrente gelesen.
Habe aber dazu noch fragen. Meine Mutter wurde von meinem Vater im Okt. 76 geschieden. Es hat kein Versorgungsausgleich stattgefunden. Sie kriegt eine recht geringe Rente und als mein Vater jetzt stab, der zu diesem Zeitpunkt wieder verheiratet war, hat meine Mutter einen Antrag auf Geschiedenenwitwenrente gestellt.
Als wir bei der Antragstellung fragte, ob es überhaupt Sinn macht, bekamen wir nur die Antwort, das die Chancen gut stehen für einen Rente. Jetzt habe ich mich etwas mit
dem § 243 SGB VI beschäftigt und bin der Meinung das Abs. 3 zutreffen könnten.
Wie haben den Antrag im Mai gestellt und leider noch nichts gehört.
Wenn es so wäre, wie würde dies dann berechnet werden, insbesondere mit der anderen Frau?
Kann mir jemand weiter helfen ?
Ich wäre sehr Dankbar.
Michaela
Das ist grundsätzlich richtig, § 243 SGB VI trifft zu, wenn die Scheidung vor dem 1.7.77 rechtskräftig war. Abs. 3 dieser Vorschrift greift jedoch nur, wenn der Verstorbene keine hinterbliebenenrentenberechtigte Witwe hinterlässt. Da Ihr Vater aber wieder verheiratet war und ich mal davon ausgehe, dass die 'aktuelle' Witwe noch lebt, kann nach Abs. 3 kein Anspruch für Ihre Mutter entstehen. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Ach ja, zur Berechnung:
Im Fall der Bewilligung wird die Witwenrente unter den beiden Witwen nach der Ehezeitdauer aufgeteilt.
Beispiel: geschiedene Witwe war mit dem Verstorbenen 20 Jahre verheiratet, aktuelle Witwe 10 Jahre (wird monatsgenau berechnet); Macht eine Gesamtehedauer des Verstorbenen von 30 Jahren;
Die geschiedene Witwe würde in dem Beispiel 2/3 der Witwenrente bekommen, die aktuelle 1/3, jeweils abzüglich des ggf. anrechenbaren Einkommens (--> § 97 SGB VI). _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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