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Akte einsehen?

 
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lovelilove
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.10.2004
Beiträge: 9
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 16:39    Titel: Akte einsehen? Antworten mit Zitat

In der französisches Gesetztbuch erlaubt es mir die medizinische Akte meinem Vater ohne jegliche Einschränkung zu sehen... vielleicht auch zu kopieren? Aus dem Spital oder vom hausarzt?

Dank in voraus, würde mir sehr helfen.

Astride
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chancen
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Anmeldungsdatum: 16.08.2006
Beiträge: 253

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, grundsätzlich würde ich empfehlen, diese Frage in dem Unterforum "Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht" zu stellen.

Wenn der Vater in Deutschland im Krankenhaus liegt, dann kann die Krankenakte nur mit Zustimmung des Vaters eingesehen/kopiert werden. Sollte ihr Vater nicht einwilligungsfähig sein, also nicht entscheiden können, muss sein Vertreter (ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter) die Erlaubnis geben. Das Recht auf Akteneinsicht ergibt sich als Nebenanspruch aus dem Arztvertrag, zumindest jedoch aus dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten (BGH 85, 327).
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chancen
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Anmeldungsdatum: 16.08.2006
Beiträge: 253

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

P.S.: In Deutschland könne Sie meines Erachtens nicht das franzöische Recht geltend machen. Dann könnten ja auch Deutsche in Frankreich auf der Autobahn so schnell fahren wie sie wollten, mit der Begründung, dass es hier gestattet ist.

Generell stellt sich aber die Frage, inwieweit bei einer evtl. erforderlichen Bestellung eines rechtlichen Vertreters französisches Recht zum tragen kommt. Wenn ihr Vater Franzose ist und seinen Lebensmittelpunkt in Frankreich hat, dann kommt französisches Recht zum tragen. Das deutsche Vormundschaftsgericht ist nur für vorläufige Maßnahmen (z.B. einstweilige Anordnungen) zuständig (Art. 24 III EGBGB). Wenn der Vater unter französischer Betreuung steht, wird das in Deutschland generell zwar anerkannt ( § 16a FGG), aber es muss doch im Einzellfall untersucht werden, welche Auswirkuhngen das für ihren Vater hier hat, da die Regelungen zum Teil sehr unterschiedlich sind. Wenn der Arzt ihren Vater z.B. für einwilligungsfähig hält, haben sie kein Recht gegen den Willen des Vaters die Akten einzusehen.
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