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Auslandsaufenthalt

 
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skyman
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Anmeldungsdatum: 23.08.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 21:42    Titel: Auslandsaufenthalt Antworten mit Zitat

Hallo,

ich war während meiner arbeitslosigkeit von oktober 05 bis Jannuar 06 ein Praktikum in Österreich absolviert.
Ab 1.2.06 - 31.05.06 in einem Vollzeit-Angestellten-Verhältnis.

Jetzt meine Frage zu der sogenannten 180 Tage Regelung:

-Gilt diese nur innerhalb eine KJ oder ist der nur der Zeitraum von über 180 Tagen relevant?
Wenn nur innerhalb eines Jahres kann ich dann überhaupt etwas geltend machen?

Danke für Antworten Sky
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Tobias10
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 216
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo skyman,

also grundsätzlich gibt es in DBA entweder die 12 Monatsfrist oder das Kalenderjahr.
Nur bei der 12 Monatsfrist wird jahresübergeifend gerechnet.

Beim DBA D/AT jedoch gibt es die 183 Tage Frist aufs Kalenderjahr gerechnet, das heißt der Aufenthalt muss in beiden Jahren separat berechnet werden.

Auch nachzulesen hier im Art. 15 DBA D/AT:
HIER KLICKEN

Gruß,
Tobias
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