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Recht auf Rückerstattung?

 
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Mahtap
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.08.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 07:19    Titel: Recht auf Rückerstattung? Antworten mit Zitat

Guten Morgen,
ich habe folgenden Fall:
Eine Frau A hat vor ca. 6 Jahren einen Vertrag mit einer Kinderhilfsorganisation B geschlossen und seither jährlich Beiträge von ihrem Konto abgebucht bekommen. Die Beiträge wichen zwar von Jahr zu Jahr von den ursprünglichen ab, jedoch nahm A das hin. Sie erhielt während der Vertragszeit auch Post von B, jedoch nur Infomaterial.
2005 kündigt A den Vertrag und erhält den letzten Jahresbetrag zurück.
Im August diesen Jahres sieht A auf ihrem Kontoauszug, dass eine Organisation C 60,-€ Mitgliedsbeitrag abgebucht hat. Der Abbuchungsvermerk enthält zweitrangig die Signatur von B. Auf Anfrag bei C erklärt man, dass A vor 4 Jahren durch stillschweigen einem Zusatzpaket zugestimmt hätte. A forderte ihr Geld zurück und erhielt eine Zahlung von 60,- €. Bei genauer Überprüfung ihrer Unterlagen sieht A, dass bereits seit 4 Jahren diese Gebühren abgebucht wurden. Mal mit zweitrangiger Signatur von B, mal mit vermerkten Zusatz von C.
Meine Frage: Ist es möglich, dass A einen Anspruch auf die komplette Rückerstattung der gezahlten Beiträge hat? Schlileßlich hatte sie nie etwas unterschrieben, noch erhielt sie irgendeine Leistung oder Info von C. Darüberhinaus müßte doch die "Mitgliedschaft" bei C ebenfalls mit Kündigung bei B erloschen sein, wenn es sich um einen gleichen Vertragspartner handelte, oder?
Vielen Dank im Vorraus, hoffe man kann helfen.
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube Frau A sollte nochmals das Kleingedruckte lesen. Ich denke das dort dieser verweis zu C drin stand.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Mahtap
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.08.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Also in den Vereinbarungen mit B wurde von einem Zusatzpaket C nie etwas erwähnt... Ebenfalls bestand auch gar kein Kontakt mit C oder sonstiges. Wo soll also etwas Kleingedrucktes vermerkt sein? C kam ja auch erst 2 Jahre später dazu.
Gruß
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marino69
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.02.2006
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 06:42    Titel: Antworten mit Zitat

Als Laie denke ich dass es hier nur zwei Möglichkeiten gibt:

1.) Mit dem Kleingedruckten zum Anwalt gehen und den Nachsehen lassen ob man irgendetwas erreichen kann. Den wird Frau A sowieso brauchen da ich nicht glaube dass freiwillig eine Rückzahlung erfolgt.

2.) Darauf verzichten und die ganze Sache unter Lebenserfahrung abspeichern. Schließlich hätte Frau A ihre Kontoauszüge auch schon frührer mal kontrollieren können wer denn da so alles Beträge abbucht...
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