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Ich habe folgendes problem:
ich besitze 2 Wohnungen in einem 4 Parteienhaus und habe mit dem Kaufvertrag 2 stellplätze erworben, da jedoch vor dem Haus ein Wendehammer mit 9 freien Parkplätzen steht habe ich die Rasenfläche meiner Stellplätze in einen Vorgarten umgewandelt und habe mir nichts dabei gedacht. nach 1,5 jahren geriet ich jedoch mit deiner der Parteien im Haus in Streit, da diese Partei als Verwalter ohne Vertrag mit mir tätig ist und unregelmäßigkeiten und Mängel in der Kostenabrechnung auftraten, wie z.B. 90€ Lichtgeld für den Flur. Daher habe ich versucht ihn abzusetzen. In folge dessen bekam ich dann Schreiben von ihm, dass ich meinen Vorgarten wieder in einen begrünten Stellplatz zurückbauen müsse, da ich nur ein sondernutzungsrecht besäße. Ich fiel aus allen wolken, da ich davon ausging sondereigentum zubesitzen. Jetzt bin ich natürlich mies drann, da ich in den Zeiten von den 1,5 Jahren nur mündliche Zustimmung der beiden anderen Hausparteien habe, ohne dies in in einer Eigentümer versammlung jemals zur Abstimung gebracht habe. Jetz hat der Verwalter Klage gegenmich eingereicht. Da er den Kaufvertrag bestätigt hat, in dem mir die Stellplätze als sondereigentum verkauft wurden, wußte er also, dassmir etwas verkauft wurde was so nicht existierte. Deshalb habe ich zwei Fragen:
1.) wie soll ich vorgehen? (mein Anwalt war bisher nicht sonderlich creativ)
2.) wie werde ich das Arschloch als Verwalter los?
An nicht umbautem Raum können Sie kein Sondereigentum erwerben.
Es handelt sich um Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht.
Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum sind genehmigungspflichtig (einstimmig).
Grundstücksflächen (die nicht überbaut oder unterbaut sind) können niemals Sondereigentum sein, sondern sind immer Sondernutzungsrechte. Schauen Sie in Ihren Kaufvertrag, da stehts drin.
Klassische SNR sind Privatgärten oder Kfz-Stellplätze. Es ist aber nicht zulässig, in einem Privatgarten eine Kfz-Stellplatz anzulegen oder einen Kfz-Stellplatz in einen Garten zu verwandeln. Sie sollten sich schon an geltende Gesetze halten, bevor Sie andere Leute (die sich zumindest fachlich auskennen) als A...loch bezeichnen.
MfG
Dieter
na super
sie haben soeben das Gesetz von 1965 zitiert. Dazu brauche ich sie nicht, da dies jeder kleine Winkeladvokad kennt. Ich suche eine bessere Möglichkeit.
Meine Strategie geht in eine völlig andere Richtung. Nach einem Urteil des Landesgerichts vom 15.02.1995 gilt der Umgau als genehmigt, wenn nicht innerhalb von einem Jahr Widerspruch eingelegt worden ist. somit ist ihr Forumsbeitrag völliger Blödsinn, da sie nur auf Gesetze und nicht auf gefällte Urteile eingehen. Und eine Beleidigung kann ich mir immernoch leisten, da mich der akiuelle Busgeldkatalog nicht gerade Abschreckt. Wenn sie also nichts produktives bei zufügen haben, halten sie die Backen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Recht umfaßt nicht die Gesetze, sondern Schlupflöcher. Ansonsten würde das ganze Spiel doch keinen Spaßmachen
Ich empfehle ihnen "der wohnungseigentümer" von Volker Bielefeld und "Wohnungseigentum von A - Z ". zwei wirklich gute Büche - verständlich und topaktuel. was der Colt im wilden westen war sind diese bücher in der heutigen rechtssprechung.
Gesetze hin oder her, Es gibt auch noch so etwas wie ein Schikaneverbot. und wenn das Verlangen nach Rückbau ohne sinn und verstand verlangt wird kann man sich durchaus mit Erfolg wehren.
. Wenn sie also nichts produktives bei zufügen haben, halten sie die Backen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Bitte entschuldigen Sie, daß ich Sie mit "absolutem Blödsinn" belästigt habe.
Ich werde wie gewünscht, Ihnen gegenüber künftig die Backen halten.
Mit freundlichem Gruß
Dieter
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