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Welches recht gilt?

 
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gigafan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.08.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 25.08.06, 15:52    Titel: Welches recht gilt? Antworten mit Zitat

Hallo,
vorab: sry, ich bin neue hier und falls es das falsche Forum ist, einfach verschieben und nicht motzen bitte!

Also zur meiner frage:
Person A hat eine doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsche und Russische), hat auch 2 Wohnungen, in Russland und in Deutschland!
Jetzt möchte Person A eine Webseite eröffnen, welches Recht gilt?
Das Russische, weil Person A ja Russische Adresse angeben kann?
Das Deutsche, weil Person A sich der zeit in Deutschland aufhält?
Oder hängt es davon ab, wo der Server steht und welche Domain- Endung Person A hat? also z.b. de = Deutsches Recht, ru = Russisches recht?

MfG GigaExFan / SiGa


Zuletzt bearbeitet von gigafan am 30.08.06, 17:09, insgesamt 2-mal bearbeitet
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gigafan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.08.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 26.08.06, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

hat keiner eine antwort?
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gigafan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.08.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 28.08.06, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

echt nett hier Winken danke für die antwort....
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 28.08.06, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, wie früher auf dem Schulhof:

Wer sich nicht an Spielregeln hält, mit dem will auch keiner spielen.

Bitte unbedingt vor Schreiben oder Antworten lesen!
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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panthera leo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 29.08.06, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

@ gigafan:

Formulieren Sie die Frage einfach mal "neutral" um: "Person A hat die deutsche und die russische Staatsangehörigkeit... usw." Vielleicht gibt es dann ja eine helfende Antwort.

Ich kann leider in der Sache selbst nicht weiterhelfen.

Gruß
panthera leo
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gigafan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.08.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 30.08.06, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

sorry wußte ich nicht... und wollte auch nicht wegen einer frage ne stunde die regeln durchlesen... Mit den Augen rollen

besser so? Cool
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.08.06, 17:26    Titel: Re: Welches recht gilt? Antworten mit Zitat

In der Tat.

gigafan hat folgendes geschrieben::
Jetzt möchte Person A eine Webseite eröffnen, welches Recht gilt?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Deutsches Recht gilt, wenn der Betreiber in Deutschland sitzt(z.B. bei strafrechtlichen Angelegenheit) und/oder sich das Angebot vorrangig an Deutsche reichten soll(z.B. Vorschriften hinsichtlich Verkaufsgeschäfte oder Angebot von Dienstleistungen). Jeweils unabhängig von Serverstandort oder Domainendung.
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GrinderFX
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 228

BeitragVerfasst am: 30.08.06, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde sagen beide gelten.
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gigafan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.08.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

danköö
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