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Gast- oder Vergnügungsstätte

 
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isen7
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.10.2005
Beiträge: 388

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 09:14    Titel: Gast- oder Vergnügungsstätte Antworten mit Zitat

Kann mir jemand den Unterschied zwischen Gast- und Vergnügungsstätte erklären ?
Personenanzahl ?; Art der Erlaubniss?, Rechte?
(ich kenne aus Baurecht nur die Gaststätten- und die Versammlungsstättenverordnung, die da zu greifen käme + natürlich TA Lärm.)

Danke Isen7
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 25.08.06, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte erläutern Sie etwas näher, was genau in der "Vergnügungsstätte" passiert.
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isen7
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.10.2005
Beiträge: 388

BeitragVerfasst am: 28.08.06, 07:22    Titel: Antworten mit Zitat

Also Mensch A wollte in eine vorhandene bauliche Anlage ein Jugendzentrum mit Diskos am Wochenende einrichten.
Mensch A füllte einen Antrag nach Gaststättenrecht aus. Jetzt kam raus, das er eine Nutzungsänderung für diese bauliche Anlage einreichen soll, wobei die Untere Bauaufsicht erklärte, dieses nur bis 200 Personen (ohne Diskobetrieb, aber allgemeine Kulturveranstaltungen) zu genehmigen.

Nach Gaststättenrecht und TA Lärm hätte er aber dann die Möglichkeit 10-12 Ausnahmegenehmigungen zu bekommen, bei denen mehr Personen zu den Veranstaltungen kommen könnten (hier wäre auch Diskobetrieb möglich). Das wäre aber eine Ausnahme für Gaststätten und würde bei einer Vergnügungsstätte nicht greifen. Deshalb meine Frage, wo ist denn hier schon wieder der Unterschied.
(Kommt zumindest nicht aus dem Baurecht !!!)
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