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Verfasst am: 24.08.06, 09:14 Titel: Gast- oder Vergnügungsstätte
Kann mir jemand den Unterschied zwischen Gast- und Vergnügungsstätte erklären ?
Personenanzahl ?; Art der Erlaubniss?, Rechte?
(ich kenne aus Baurecht nur die Gaststätten- und die Versammlungsstättenverordnung, die da zu greifen käme + natürlich TA Lärm.)
Also Mensch A wollte in eine vorhandene bauliche Anlage ein Jugendzentrum mit Diskos am Wochenende einrichten.
Mensch A füllte einen Antrag nach Gaststättenrecht aus. Jetzt kam raus, das er eine Nutzungsänderung für diese bauliche Anlage einreichen soll, wobei die Untere Bauaufsicht erklärte, dieses nur bis 200 Personen (ohne Diskobetrieb, aber allgemeine Kulturveranstaltungen) zu genehmigen.
Nach Gaststättenrecht und TA Lärm hätte er aber dann die Möglichkeit 10-12 Ausnahmegenehmigungen zu bekommen, bei denen mehr Personen zu den Veranstaltungen kommen könnten (hier wäre auch Diskobetrieb möglich). Das wäre aber eine Ausnahme für Gaststätten und würde bei einer Vergnügungsstätte nicht greifen. Deshalb meine Frage, wo ist denn hier schon wieder der Unterschied.
(Kommt zumindest nicht aus dem Baurecht !!!)
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