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ÖffR-HA Grundrechte

 
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paul-gerhardt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.08.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 15:41    Titel: ÖffR-HA Grundrechte Antworten mit Zitat

Hi an alle,
ich habe unten den Sachverhalt meiner Hausarbeit reinkopiert. Nun wollte ich euch bitten, dass hier alle einfach ganz frei den Fall diskutieren, mir Tipps bei den Hauptproblemen geben, eventuell Entscheidungen, Aufsätze und Bücher empfehlen (am besten wäre natürlich eine fertige Lösungsskizze Auf den Arm nehmen ). Ich weiß, das ist ziemlich viel auf einmal, aber dennoch hoffe ich auf ganz viele Rückmeldungen von eurer Seite.
Ich bedanke mich jetzt schon bei euch.
MfG
Paul
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Grundkurs II im Öffentlichen Recht „Grundrechte“ Hausarbeit
Im Juli 2005 versandte R, ein deutscher Rentner, der mehrere Jahre in islamischen Ländern gelebt hatte, einzelne Blätter Toilettenpapier an Moscheen, Fernsehsender und Nachrichtenmagazine. Das Toilettenpapier war mit dem Stempelaufdruck „DER HEILIGE KORAN“ versehen. Den Stempel hatte R unter Benutzung
der Frontseite seines Koranexemplars selbst hergestellt. Dem Toilettenpapier lag folgender, von R verfasster Text bei:
„Hallo, Mitbürger,
ganz nach dem Vorbild des Religionsgründers Mohammed haben islamische Terroristen einen Anschlag in London verübt. Er reiht sich in eine Vielzahl ähnlicher Anschläge ein, denen bereits hunderte amerikanischer, europäischer und deutscher Männer, Frauen und Kinder zum Opfer gefallen sind. Der Koran, dieses Kochbuch für Terroristen, enthält viele Textstellen, die zu solchen Gewalttaten aufrufen. Die
Täter vollziehen also das nach, was ihnen der Koran vorgibt und in den Moscheen gelehrt wird. Ein Höhepunkt war der Mord an dem holländischen Filmemacher van Gogh, der nur dafür ermordet wurde, dass er seine Grundrechte in Anspruch genommen hatte.
Die Opfer dieser Terroranschläge dürfen nicht vergessen werden. Deshalb beabsichtige ich, ein Mahnmal für die Opfer des islamischen Terrors der Vergangenheit und der Zukunft zu errichten. Es soll durch Spenden finanziert werden. Ich habe deshalb Klopapierrollen mit dem Koranaufdruck versehen lassen; ein Muster ist
angefügt. Der Kaufpreis einer Klopapierrolle beträgt 4 Euro. Davon werden 3 Euro für die Errichtung des Mahnmals verwendet. Wir bitten Sie, unser Anliegen durch den Kauf des Klopapiers zu unterstützen. R.“
R veröffentlichte den Text auch in verschiedenen Internetforen. Am 19. Juli 2005 wandte sich die Regierung der islamischen Republik Iran offiziell an das Auswärtige Amt und bat, die Beleidigung des Koran sofort zu unterbinden. Drei Tage später erwirkte die Staatsanwaltschaft in Münster einen Durchsuchungsbeschluss bei
R. Bei der Durchsuchung stellte die Polizei den Computer sowie geringe Mengen bedruckten Toilettenpapiers sicher. Darauf erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen R wegen Beschimpfung religiöser Bekenntnisse gemäß § 166 Abs. 1 StGB.
R berief sich in der Verhandlung auf seine Meinungs- und Kunstfreiheit. Für ihn sei die Toilette der Ort, wo die islamische Ideologie, die auf einer Stufe mit dem Nationalsozialismus stehe, hingehöre. Er habe das Versenden des Toilettenpapiers als Kunstaktion durchgeführt, in der er seine akute Betroffenheit nach der
Ermordung des holländischen Filmemachers ausgedrückt habe. Den Verkauf bestempelten Toilettenpapiers habe er nie ernsthaft vorgehabt, er habe das Angebot lediglich satirisch gemeint und wachrütteln wollen.
Am 23. Februar 2006 wurde R wegen Beschimpfung eines religiösen Bekenntnisses zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. In der Urteilsbegründung heißt es: „Die vom Angeklagten geübte Islamkritik stellt ein ,Beschimpfen’ im Sinne dieser Vorschrift dar. Sie enthät eine so erhebliche
Herabsetzung des Bekenntnisses anderer, dass sie als eine Gefährdung des öffentlichen Friedens gelten muss.
Unter dieser Voraussetzung sind entsprechende Äußerungen nicht mehr durch das Grundrecht der Meinungs- oder Kunstfreiheit gedeckt, zumal § 166 StGB selbst grundrechtsschützenden Charakter hat.“
Aus der Tatsache, dass das gestempelte Toilettenpapier auch an islamische Einrichtungen geschickt worden war, entnahm das Gericht, dem Angeklagten könne es nicht nur um eine Meinungsäußerung oder ein Kunstwerk gegangen sein. Das bedruckte Toilettenpapier habe zusammen mit dem Anschreiben nur noch
einen „beschimpfenden Charakter“ gehabt, und dies habe R auch so „beabsichtigt“. Berufung und Revision bleiben ohne Erfolg.
R möchte am 24. Juli 2006 von Ihnen wissen, wie es um die Erfolgschancen einer Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Revisionsgerichts vom 23. Juni 2006 steht.
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Cool_Moe_D
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.07.2006
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Sonst bist du gesund? Du weißt doch hoffentlich welchen tieferen Sinn deine HA hat, oder? Meld dich, wenn du mit dem Studium fertig bist. Ich schreib dann dein Examen für dich Mit den Augen rollen
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paul-gerhardt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.08.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wollte, doch nur Tipps Traurig und nicht die vollständige HA. Im 1. Sem wurden bei uns noch keine HAs angeboten, daher ist das noch Neuland für mich. Wenn also jmd anderes so nett ist und mir Tipps geben könnte, wäre ich wirklich sehr erfreut.
Danke
MfG
Paul
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leuchtekinn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde vorschlagen, du erkennst die Schwerpunkte und stellst konkret zu diesen deine Frage. Das denke ich mal liegt auch im Sinn eines Studiums, selbständige Arbeit.
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paul-gerhardt
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Anmeldungsdatum: 01.08.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.08.06, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

ich hab ne kleine (etwas speziellere frage) zu diesem fall...und zwar bin ich jetzt mitten in der bearbeitung, aber kann mich nicht entscheiden ob ich neben der kunst-,meinungs- und allgemeinen handlungsfreiheit (als auffanggrundrecht) auch artikel 12 prüfen oder zumindest anprüfen soll. r macht dieses grundrecht ja nicht geltend. was sagt ihr dazu?
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paul-gerhardt
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Anmeldungsdatum: 01.08.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.08.06, 00:51    Titel: Antworten mit Zitat

ich meinte übrigens art 14...sry Smilie
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jajosch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 28.08.06, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Also zunächst mal was allgemeines. HA haben einen bestimmten Sinn. Selbständig recherchieren und Probleme herausarbeiten. Eine fertige Lösungsskizze zu verlangen brummt nicht nur mir und den geschätzten Kollegen im Forum Arbeit auf, schlimmer noch dir wird etwas fehlen. HA begleiten dich durch dein Studium und du musst in der Lage sein, Problempunkte zu erkennen und herauszuarbeiten. Gerade, aber nicht nur, bei einer Verfassungsbeschwerde ist es wichtig knackige Argumente zu bringen, die solltest du dir selber überlegen.

Lese dir zur Meinungsfreiheit (Art. 5 I, II) und zur Kunst/Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 III) einen Kommentar durch (z.B. Jarass/Pieroth) und stelle fest was unter den Schutzbereich fällt. Da musst du an einigen Punkten etwas diskutieren.
Aufbauschemata hast du in jedem Lehrbuch, da arbeitest du die einzelnen Punkte sauber ab und diskutierst nur die problematischen Stellen.


Viel Erfolg, und wenn du nichts dagegen einzuwenden hast, teil dein Ergebnis mit.
_________________
Silent leges inter arma
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