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Welches Recht, welcher Gerichtsstand?

 
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RosaP.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.04.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 08:41    Titel: Welches Recht, welcher Gerichtsstand? Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

x hat im Internet auf einer Seite an einem Probe-Abo im Rahmen eines Gewinnspieles teilgenommen. Nach Ablauf der (wohl unwirksamen) Widerrufsbelehrung erhielt er eine Rechnung und hat aus Sicht der Firma nun ein 1-Jahers Vertrag abgeschlossen.

X lebt in Deutschland und möchte a) das Zustandekommen des Vertrages bestreiten und b) ggf. hilfsweise widerrufen und anfechten und die ihm zugesandte Rechnung nicht zahlen.

Die Firma hat ihren Sitz in der Schweiz, in den AGBs wird das Schweizer Recht als anzuwenden bestimmt und Gerichtsstand ebenfalls in der Schweiz?

Welches Recht ist denn nun maßgeblich? Konnte der Gerichtstand in den AGBs wirksamm so bestimmt werden? Wenn die AGB-Bestimmung unwirksam wäre, würde sich diese Unwirksamkeit wiederrum aus deutschem oder dem schweizer Recht ergeben und was wäre dann der Gerichtsstand?

X möchte nun ein Schreiben an die Firma aufsetzen - sollte er sich da an das Deutsche Recht haltenund umgekehrt wie würde / könnte das nun ablaufen, sollte die Firma in der Schweiz gegen X vorgehen?

Problem ist, dass X zumindest nach deutschem Recht eben der Ansicht ist, dass der Vertrag nicht zustande gekommen ist, die Beweislast hierfür bei der Firma liegt und auf Grund der (nach deutschem Recht) derzeitigen Rechtslage davon ausgehen kann, dass ein weiteres ggf. gerichtliches Vorgehen der Firma (eben zumindest in D) erfolglos wäre, bzw. die Firma wohl gar nicht erst vor Gericht gehen würde um dort ihre zweifelhaften Praktiken einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen. Nicht so sicher wäre sich x darüber jedoch, wenn das Schweizer Recht maßgeblich ist. Und hat auch keine Kenntnisse darüber, wie sich es auswirken würde, wenn Gerichtsstand die Schweiz wäre. Wäre ein Urteil (ggf. Versäumnisurteil?) in Deutschland ohne Weiteres vollstreckbar?

Würde mich um Erläuterungen zu den Fragen bezüglich dem maßgeblichen Recht und dem Gerichststand freuen.

Rosa
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Unsere Generation wird nicht so sehr die Untaten böser Menschen zu befürchten haben, als viel mehr das erschreckende Schweigen der Guten. (Dr.Martin Luther King)
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RosaP.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.04.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 31.08.06, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich korrigiere obige Ausführungen dahingehend, dass Gerichtsstand NICHT die Schweiz ist. Laut den AGBs soll das Schweizer Recht anzuwenden sein - zwingende Bestimmungen des Herkunftlandes, also D, gelten dennoch.
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