Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - klausur-resonanz vor der mündlichen nachprüfung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

klausur-resonanz vor der mündlichen nachprüfung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
hmmmmm
Gast





BeitragVerfasst am: 08.12.04, 20:08    Titel: klausur-resonanz vor der mündlichen nachprüfung? Antworten mit Zitat

ich hatte leider nicht so viel erfolg bei meiner schriftlichen abiprüfung ... und jetzt
gibt's ne mündliche bestehungs-prüfung Traurig
FRAGE :darf ich meine verhauenen klausuren einsehen bevorich zur mündlichen muss????
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 09.12.04, 06:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wohl eher nicht.

Akteneinsicht ist ja immer wieder ein Problem im Schul- und Prüfungsrecht, auch hier haben wir das schon häufig diskutiert. Nach § 29 I VwVfG gibt es das grundsätzliche Akteneinsichtsrecht. Nach § 29 II VwVfG kann die Behörde die Akteneinsicht verweigern, soweit dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der behördlichen Aufgaben beeinträchtigt würde. Eine nicht nur unwesentliche Beeinträchtigung der Aufgaben der Prüfungsbehörde ist in aller Regel anzunehmen, wenn und soweit es um die nicht abgeschlossene Ermittlung der Leistungen des Prüflings in einem andauernden Prüfungsverfahren geht.

Da das Prüfungsverfahren erst mit der mündlichen Prüfung abgeschlossen sein wird, wird es vermutlich auch vorher keine Akteneinsicht geben.

Birnbaum
Nach oben
hmmmmm
Gast





BeitragVerfasst am: 09.12.04, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die professionelle antwort .....
aber da wär noch was......
nicht das ich zuviele richtersendungen im privaten tv verfolge... aber folgendes :
meine selbsteinschätzung zu der verhauenen klausur war eigentlich ziemlich gut,
also stellt sich für mich die frage : was war so mangelhaft an meiner klausur??
ich würde die note gerne akzeptieren --- doch dafür muss ich auch sehen was falsch war!
oder?
mir ist bekannt das ich gegen die note 1 monatlang widerspruch einlegen kann.....doch
ohne die kritik gesehenzuhaben macht das nicht viel sinn.
also --
1-wann darf ich die klausur einsehen?
2-kann ich nur ungesehen meine klausur anfechten?
3-worauf berufe ich mich?

Danke
don doofy
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.