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Verfasst am: 08.12.04, 20:08 Titel: klausur-resonanz vor der mündlichen nachprüfung?
ich hatte leider nicht so viel erfolg bei meiner schriftlichen abiprüfung ... und jetzt
gibt's ne mündliche bestehungs-prüfung
FRAGE :darf ich meine verhauenen klausuren einsehen bevorich zur mündlichen muss????
Akteneinsicht ist ja immer wieder ein Problem im Schul- und Prüfungsrecht, auch hier haben wir das schon häufig diskutiert. Nach § 29 I VwVfG gibt es das grundsätzliche Akteneinsichtsrecht. Nach § 29 II VwVfG kann die Behörde die Akteneinsicht verweigern, soweit dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der behördlichen Aufgaben beeinträchtigt würde. Eine nicht nur unwesentliche Beeinträchtigung der Aufgaben der Prüfungsbehörde ist in aller Regel anzunehmen, wenn und soweit es um die nicht abgeschlossene Ermittlung der Leistungen des Prüflings in einem andauernden Prüfungsverfahren geht.
Da das Prüfungsverfahren erst mit der mündlichen Prüfung abgeschlossen sein wird, wird es vermutlich auch vorher keine Akteneinsicht geben.
danke für die professionelle antwort .....
aber da wär noch was......
nicht das ich zuviele richtersendungen im privaten tv verfolge... aber folgendes :
meine selbsteinschätzung zu der verhauenen klausur war eigentlich ziemlich gut,
also stellt sich für mich die frage : was war so mangelhaft an meiner klausur??
ich würde die note gerne akzeptieren --- doch dafür muss ich auch sehen was falsch war!
oder?
mir ist bekannt das ich gegen die note 1 monatlang widerspruch einlegen kann.....doch
ohne die kritik gesehenzuhaben macht das nicht viel sinn.
also --
1-wann darf ich die klausur einsehen?
2-kann ich nur ungesehen meine klausur anfechten?
3-worauf berufe ich mich?
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