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Verfasst am: 09.12.04, 16:37 Titel: Rechnung per E-Mail nicht angekommen + Folgen
Hallo!
Ein Fall A gegen B stellt sich im allgemeinen so dar:
Eine Dienstleistung wird von A, bei B bestellt.
Die Rechnung wird per E-Mail von B verschickt, kommt aber nie bei A an. Andere E-Mails von B werden aber von A empfangen.
Die Zahlung muss spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung gezahlt werden.
Die Rechnung ist bei A aber nie angekommen. Von B wird dann eine Mahnung per E-Mail verschickt, die A auch nicht bekommt.
Nach einiger Zeit bekommt A dann von B die 2. Mahnung mit 5 € Mahngebühr, diesmal wird dies aber per Post verschickt und wird von A empfangen und die Rechnung wird unverzüglich von A beglichen.
B beweist den Versand der E-Mails per Log-Dateien.
A weigert sich weiterhin die Mahngebühr zu bezahlen.
Was kann A in diesem Falle tun oder gibt es Entscheidungen zum Thema "Rechnung per E-Mail" und Beweispflicht.
Mit freundlichem Gruß,
Soeren
Zuletzt bearbeitet von soeren am 09.12.04, 16:56, insgesamt 2-mal bearbeitet
nunja, nur weil eine Email versendet wurde (laut Serverlogs des SMTP-Servers) heisst das leider noch lange nicht, dass die Email beim Empfänger angekommen ist. Es besteht, wenn auch eine geringe Chance , dass die Email nicht beim Empfänger angekommen ist.
Meiner Meinung nach ist eine Rechnung per Email eine extrem unsichere Sache aus rechtlicher Sicht. Aus steuerlicher Sicht ist eine elektronische Rechnung ohne Signatur auch nicht gerade unproblematisch.
Ob die Forderung schon fällig war, hängt von den Einzelheiten des Vertrages ab, nicht nur vom Zugang einer Rechnung.
Eine Rechnung per einfacher E-Mail würde ich auch nicht bezahlen (sonst wäre ich schon arm ... da kommen inzwischen ziemlich viele, manchmal auch mit angeblichen Absendern, die ich beruflich kenne, die aber nichts davon wissen). Sie müßte schon signiert sein, was ich aber mangels nötiger Technik gar nicht prüfen könnte. Außerdem werden elektronische Rechnungen ohne Signatur vom Finanzamt nicht anerkannt, man würde also Steuern verschenken wenn man auf so etwas hin leistet (gilt natürlich nicht bei reinen Privatkäufen).
Selbst wenn es nur 5 € sind ..
Dadurch, dass die 5 € nicht bezahlt werden, wird die Dienstleistung eingestellt, obwohl die Rechnung für den folge Monat abzüglich der Mahngebühr von A beglichen wurde. B ist damit aber nicht einverstanden und sperrt daher das Angebot.
Die Erfahrung zeigt, dass immer wieder Emails nicht ausgeliefert werden, obwohl sie als abgesendet registriert sind. Im Vertrag sind Emailrechnungen vereinbart, von B freiwillig und bewusst gewählt, um Kosten zu sparen. Für die Zustellung ist B beweispflichtig. Dieser Beweis ist B nicht gelungen und wird nicht gelingen. Die Einstellung der Dienstleistung durch B ist rechtswidrig, da der Monatsbeitrag von A gezahlt worden ist. Die Verrechnung des Monatsbeitrages mit der Mahngebühr ist rechtswidrig, da die Zustimmung von A fehlt. Mein Rat: A setzt B mit der Lieferung der Dienstleistung in Verzug, verklagt B auf Nutzungsausfallentschädigung/Schadenersatz. A spricht B eine ordentliche Kündigung aus und sucht sich einen anderen Dienstanbieter.
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