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Vorgehen gegen Richterin bzw. Rechtspfleger
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Berni210
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Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 13:01    Titel: Vorgehen gegen Richterin bzw. Rechtspfleger Antworten mit Zitat

Hallo Leut´s,

ich wollte mal nachfragen, welche Möglichkeiten ich habe gegen eine Richterin vorzugehen, die sich nicht gerade korrekt verhält?? STA ist klar, aber gibt es sont eine Möglichkeit?

Der Rechtspfleger ist auch nicht viel besser, sodaß ich auch hier Konsequenzen ziehe - doch wer ist für diesen "verantwortlich"??

Gruß
Bernd

P.S.: Bevor entsprechende überflüssige Kommentare kommen - den eigentlichen Prozeß habe ich gewonnen ;o))
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.09.06, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Über was wollen Sie sich denn genau beschweren? Sind Sie mit einer Entscheidung der Personen nicht einverstanden oder mit dem dienstlichen Auftreten/Benehmen?
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 04.09.06, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Richterin:

Amtsmißbrauch, pers. Verhalten, Nichterfüllung von Pflichten

Rechtspfleger:

pers. Verhalten, evtl. Amtsmissbrauch und Nichterfüllung von Pflichten
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.09.06, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsdelikt

ansonsten:

http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 07.09.06, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Oder hier:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=436348#436348
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 07.09.06, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr gut Herr Vormundschaftsrichter,

man sollte natürlich kriminelle Richter ruhig weitermachen lassen, genauso wie man sie weiterhin als Vormundschaftsrichter weitermachen lassen soll trotz offensichtlich vorhandener characterlicher Uneignung - man kann eigentlich nur hoffen, daß sie es nicht sind.....

Axso, solch weltfremde Einstellung wie die Ihrige ist der Hauptgrund für das schlechte Image der Justiz...

Bernd
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 07.09.06, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt Sehr geehrter Bernie210, ich weiß ja nicht, welches grobe Unrecht Ihnen die Justiz angetan haben mag, aber es könnte ja vielleicht helfen, in groben Zügen die zu rügenden Vergehen zu schildern, um die Diskussion zu versachlichen.
Darüber hinaus liegen m. E. Imageprobleme der Justiz im wesentlichen eher daran, dass massiv und unnötig Gelder und Stellen eingespart werden. Davon, dass die Justiz in vielen Fällen unangenehme Dinge für den Bürger mit sich bringt, ganz zu schweigen.
Und aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich nur sagen, dass des Vormundschaftrichters Anfangsverdacht für Querulantentum sich leider (oder zum Glück?) öfter bestätigt als das gerügte Vergehen. Winken
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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13
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 07.09.06, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn einer fast die gesamte Palette der (Prozess-)Sachbearbeiter im Visier hat, lässt das schon tief blicken... Mit den Augen rollen
_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
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ZetPeO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 07.09.06, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

@Bernie210
Also ich habe den Link von [Forumsmitgliednamenssperre] ( in Folge Namenssperre) Cool
gerade erst geöffnet.
Zugegeben ich habe erst mal gelacht. Lachen
Die Art Humor ist halt nicht für jeden verständlich.

Aber mal ein Versuch etwas zur Sache beizutragen.

Erstens:
Wie soll eine so allgemein formulierte Frage denn beantwortet werden?
Diese Formulierung schreit ja dann nach einer Antwort wie von [Namenssperre]

Zweitens:
Die Überschrift lässt schon Voreingenommenheit vermuten, wegen krasser
Verallgemeinerung. Diese Frage hätte man auch besser stellen können.

Drittens:
Etwas mehr, den Forenregeln entsprechenden, Details hätte ebenfalls geholfen.
Vergessen Sie nicht dies ist ein Rechtsforum.

Viertens:
Erste Erregung, bzw. Verärgerung vergessen und versuchen ruhig und sachlich
die Frage zu formulieren.
Dies ist nämlich ein häufig gemachter Fehler, wenn auch manchmal verständlich.
Dann nochmals lesen und dann erst abschicken.
Und es wird Ihnen im Rahmen der Forumregeln fast immer geholfen werden.
Allerdings, jemand der schon mehrere Beiträge erstellt hatte sollte dies eigentlich
wissen.


Vielleicht versuchen Sie es neu? Winken

Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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resigniert
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.09.06, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Oder hier:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=436348#436348

Ich habe Eure Unterhaltung hinter diesem Link gelesen, und kann nur mit dem Kopf schütteln Sich in der Anonymität eines Forums über andere User lustig machen, ist natürlich eine tolle und vor allem sichere Sache.
Das ist oft typisches Verhalten, für Menschen die sonst nicht viel im Leben zu Sagen haben.
Die melden sich dann in einem Forum zu Wort.
Da kann man Sagen was man will, ohne Angst haben zu müssen, eine GESCHEUERT zu bekommen.
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ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 07.09.06, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

@resigniert

Also wenn Sie die von Ihnen zitierten Beiträge gelesen haben
sollten Sie auch die entsprechende Überschrift des Forums gelesen haben.
Wenn Sie hier schon einige Beiträge gelesen hätten,
insbesondere so manche Frage und wenn Sie schon so manche
Kommentare von einigen Benutzern gelesen hätten,
hätten Sie festgestellt dass sich Ihr, übrigens auch inhaltlich
falscher Beitrag, erübrigt hätte.
Ich kann nur für mich sprechen, ein solches Urteil können Sie sich
gar nicht erlauben.

Gr.
ZetPeO
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Berni210
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Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

es ist schon bezeichnend, daß außer von lljk keinerlei Hilfreiches kam .... vielleicht haben hier einige den Sinn des Forums nicht kapiert???

Resigniert hat schon völlig Recht und um das zu erkennen bedarf es wahrlich nicht viel - einfach nur etwas mehr Niveau als 13 (der Nick sagt schon alles) und Konsorten....

Abgesehen davon sind Details hier gar nicht nötig, da die einfache Frage war, wer die Anlaufstelle bei Beschwerden ist und diese Frage ist leider noch nicht beantwortet worde.......

Gruß

Bernd
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

es ist schon bezeichnend, daß außer von lljk keinerlei Hilfreiches kam .... vielleicht haben hier einige den Sinn des Forums nicht kapiert???

Resigniert hat schon völlig Recht und um das zu erkennen bedarf es wahrlich nicht viel - einfach nur etwas mehr Niveau als 13 (der Nick sagt schon alles) und Konsorten....

Abgesehen davon sind Details hier gar nicht nötig, da die einfache Frage war, wer die Anlaufstelle bei Beschwerden ist und diese Frage ist leider noch nicht beantwortet worde.......

Gruß

Bernd
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.09.06, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Die Dienstaufsichtsbeschwerden sind an die jeweilige Dienstaufsichtsstelle zu richten.
Siehe hierzu § 16 AGGVG.
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Ralf Herren
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 170
Wohnort: Hürth

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Berni210 hat folgendes geschrieben::
Sehr gut Herr Vormundschaftsrichter,

man sollte natürlich kriminelle Richter ruhig weitermachen lassen, genauso wie man sie weiterhin als Vormundschaftsrichter weitermachen lassen soll trotz offensichtlich vorhandener characterlicher Uneignung - man kann eigentlich nur hoffen, daß sie es nicht sind.....

Axso, solch weltfremde Einstellung wie die Ihrige ist der Hauptgrund für das schlechte Image der Justiz...

Bernd


Jetzt einmal langsam, bevor mit dem ein oder anderen hier die Pferde durchgehen.

Grundsätzlich ist es so, dass unsere Richter gute bis sehr gute Arbeit abliefern. Das schließt natürlich nicht aus, dass auch in diesem Berufszweig der ein oder andere einmal einen schlechten Tag hat oder es im Extremfall auch durchaus schwarze Schaafe gibt.

Für denjenigen, der sich ungerecht behandelt fühlt oder auch tatsächlich ungerecht behandelt wird, gibt es selbstverständlich auch Möglichkeiten sich dagegen zu wehren.

Allerdings sollte in einem laufenden und konkreten Verfahren bitte niemand von diesem Forum erwarten, dass es eine maßgeschneiderte Lösung parat hält. Dies sollte man dann dem beauftragten Rechtsanwalt überlassen.
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